Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, die es bei seiner Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 15. bis 17. September getroffen hat.
Bei der Sitzung verabschiedete das Komitee 45 Entscheidungen, die 22 Staaten betreffen, darunter drei Interims-Entschließungen in den Fallgruppen Mammadli gegen Aserbaidschan, Mahmudow und Agasade gegen Aserbaidschan und Gurban gegen die Türkei.
Es wurden auch 40 endgültige Entschließungen in Bezug auf 139 Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs angenommen, die 22 verschiedene Staaten betreffen.
Darüber hinaus verabschiedete das Komitee eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs untersucht werden sollen, die von 2. bis 4. Dezember 2025 stattfindet.
Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von den betreffenden innerstaatlichen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen Akteuren übermittelt werden.
Website: Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention
Sitzungsdokumente [EN]
Video zum Überwachungsverfahren
Länderspezifische und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]

