Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, die es bei seiner Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10. bis 12. Juni getroffen hat.
Bei der Sitzung verabschiedete das Komitee 40 Entscheidungen, die 25 Staaten betreffen, darunter zwei Interimsentschließungen* im Fall Makutschjan und Minasjan gegen Aserbaidschan sowie der Fallgruppe Namasow gegen Aserbaidschan.
Es wurden auch 72 endgültige Entschließungen** in Bezug auf 112 Fälle oder Fallgruppen angenommen, die 24 verschiedene Staaten betreffen.
Darüber hinaus verabschiedete das Komitee eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs untersucht werden sollen, die vom 16. bis 18. September 2025 stattfindet.
Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.
Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von den betreffenden innerstaatlichen Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden.
Hinweis
Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr.
Das Ministerkomitee überwacht jedoch weiterhin die Umsetzung der die Russische Föderation betreffenden Urteile und Entscheidungen und dem Land obliegt es, sie umzusetzen.
Video zum Überwachungsverfahren
Länderspezifische und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]
Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention
* Eine Interimsentschließung ist eine Form der Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.
** Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.

