Zurück Umsetzung von EGMR-Urteilen: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees des Europarates

Umsetzung von EGMR-Urteilen: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees des Europarates

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, die es bei seiner Sitzung zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 5. bis 7. Juni getroffen hat.

Das Ministerkomitee verabschiedete dabei 38 Entscheidungen, die 19 Staaten betreffen, darunter Interims-Entschließungen* in Fällen, die Polen und das Vereinigte Königreich betreffen. Es wurden 31 endgültige Entschließungen** in Bezug auf 78 Urteile und Entscheidungen des EGMR angenommen, die 16 verschiedene Staaten betreffen. Das Komitee verabschiedete zudem eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung von Urteilen untersucht werden sollen, die vom 19. bis 21. September 2023 stattfinden soll.

Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Nichtregierungsorganisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen Akteuren übermittelt werden.

Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Das Ministerkomitee überwacht weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen.

* Eine Interimsentschließung ist eine Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.

** Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.

Europarat      Straßburg      8. Juni 2023
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