Auf der dritten Internationalen Konferenz zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten haben die Teilnehmenden die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Strafverfolgungsbehörden, Justizbehörden und internationalen Partnern sowie die Notwendigkeit unterstrichen, bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität die Menschenrechtsnormen einzuhalten.
An dieser Veranstaltung, die gemeinsam vom Ausschuss für Strafrechtsfragen (CDPC) und der Abteilung für Migration und Flüchtlinge (DMR) des Europarates organisiert wurde, nahmen hochrangige Staatsbedienstete, Staatsanwältinnen und -anwälte, politisch Verantwortliche und Sachverständige internationaler Organisationen und der Zivilgesellschaft teil, um die aktuellen Herausforderungen und politischen Antworten im Zusammenhang mit der Schleusung von Migranten zu erörtern. Im Anschluss daran fand die vierte Sitzung des Netzwerks der Staatsanwälte des Europarates zum Thema Schleusung von Migranten statt.
Das Palermo-Protokoll ist von entscheidender Bedeutung
In seiner Eröffnungsrede hob der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O'Flaherty, die geplante Ausarbeitung einer Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung der Schleusung von Migranten hervor und forderte die Teilnehmenden auf, dafür zu sorgen, dass Menschenrechtsaspekte weiterhin im Mittelpunkt dieses Prozesses stehen. (weiter)
Dritte Internationale Konferenz zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten [EN]

