Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat eine Beschwerde über die Beratungspraxis am Obersten Gerichtshof der Niederlande als unzulässig zurückgewiesen.
Gemäß der betreffenden Praxis dürfen Richterinnen und Richter, die nicht dem für einen Fall zuständigen Richtergremium angehören – sogenannte „reservisten“ –, an den Beratungen teilnehmen, ohne jedoch an der anschließenden Abstimmung mitzuwirken.
Die niederländische Staatsbürgerin Johanna Kuijt machte geltend, dass diese Praxis mit ihrem Recht auf ein faires Verfahren gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar sei.
Kuijt hat die Rechtsmittel vor den niederländischen Gerichten nicht in vollem Umfang ausgeschöpft
Bei der heutigen Bekanntgabe ihrer Entscheidung in Straßburg erklärte die Große Kammer des Gerichtshofs die Beschwerde für unzulässig.
Sie stellte fest, dass Kuijt rechtliche Möglichkeiten gehabt hätte, ihre Beschwerde vor den nationalen Gerichten vorzubringen, diese jedoch nicht genutzt habe.
Mit anderen Worten: Die Beschwerdeführerin hatte nicht alle ihr auf nationaler Ebene zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft, was eine Voraussetzung für die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs ist.
Die Entscheidung der Großen Kammer ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden.
Die Beschwerde von Kuijt wurde im April 2019 beim Gerichtshof eingereicht. Die Große Kammer hielt im Januar 2026 eine Anhörung zur Zulässigkeit und zur Sache selbst ab.
Weitere Informationen zum Fall [EN]
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