Generalsekretär Alain Berset hat auf der ersten Sitzung des Ministerkomitees – des Entscheidungsgremiums des Europarates – im Jahr 2026 vor dem Hintergrund sich intensivierender Konflikte und Auseinandersetzungen auf dem Kontinent und auf der ganzen Welt eine Rede gehalten. Berset erklärte allerdings, dass „diese Intensivierung nicht normal ist. Und dies darf uns nicht zur Banalisierung verleiten.“
Er erinnerte die Vertreterinnen und Vertreter der europäischen Länder und der Beobachterstaaten daran, dass „die kollektive Anstrengung möglich und notwendig bleibt“, um Zynismus und Spaltungen nicht nachzugeben.
Ukraine: Bestimmung der Verantwortung und Wiederaufbau
In Bezug auf die Ukraine beschrieb der Generalsekretär die schreckliche Situation der Bevölkerung dieses Landes, die von Bombenangriffen heimgesucht werde und ohne Heizung, Licht und Strom auskommen müsse. Die militärische Eskalation, sagte Berset, „belastet die Aussichten auf Frieden stark, auch wenn in Europa und mit unseren amerikanischen Partnern Anstrengungen unternommen werden, um einen glaubwürdigen Weg zur Beendigung des Kriegs zu finden.“
Die endgültige Regelung müsse ein „gerechter und dauerhafter Frieden“ sein. Berset erinnerte die Mitgliedsstaaten des Europarates daran, dass die Organisation bereit sei, ihr Fachwissen in der Phase nach dem Konflikt einzubringen, der Ukraine beim Aufbau einer „demokratischen Gesellschaft zu helfen, die Aggressionen, Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland widerstehen kann, und den europäischen Kurs der Ukraine zu unterstützen“.
Situation in Venezuela ist eine Gefahr für die Rechtsordnung
Laut dem Generalsekretär werfen die jüngsten Entwicklungen in Venezuela für den Europarat „gravierende Fragen hinsichtlich der Verletzung des Völkerrechts“ auf, insbesondere zu Grundsätzen wie „Souveränität, territorialer Integrität und Nichteinmischung. […] In dieser Situation geht es nicht nur um eine Entweder-oder-Wahl zwischen Verurteilung und Unterstützung. Sie ist Teil eines breiteren Kontextes: der fortschreitenden Schwächung der internationalen Rechtsordnung.“
Die Gedanken Bersets gelten dem venezolanischen Volk, dem er einen „friedlichen und demokratischen Übergang“ wünschte, „der einen inklusiven Prozess und glaubwürdige Wahlen umfasst“.
Wichtige Arbeit der Venedig-Kommission muss fortgesetzt werden
In Bezug auf den Austritt der Vereinigten Staaten aus der Venedig-Kommission – dem beratenden Organ des Europarates für Verfassungsfragen – erinnerte der Generalsekretär zunächst daran, dass „[dieses Organ] seit Jahrzehnten Länder weit über Europa hinaus bei der Stärkung ihres Verfassungs- und Rechtsrahmens im Dienste der Rechtsstaatlichkeit begleitet. Seine Expertise wird international weithin anerkannt und respektiert.“
Die USA haben sich als Mitglied beteiligt und seien viele Jahre ein konstruktiver Partner gewesen. „Wir können die angekündigte Entscheidung nur bedauern“, sagte Berset. „Wir hoffen, dass wir die Zusammenarbeit mit den US-Behörden in Verfassungs- und Justizfragen fortsetzen können.“
Die Venedig-Kommission setze ihre Arbeit indes ungehindert fort, da dieses Gremium „in einem Kontext, in dem die Rechtsstaatlichkeit auf die Probe gestellt wird“, unerlässlich bleibe.
Grönland: Europa vor einer Herausforderung
Die Vereinigten Staaten standen auch im Mittelpunkt der Besorgnis des Generalsekretärs, als er über Grönland sprach, ein halbautonomes Gebiet des Königreichs Dänemark, eines Mitgliedsstaats des Europarates. Er sagte, dass die US-amerikanischen Bestrebungen in Bezug auf dieses Gebiet „tiefe Unsicherheit geschaffen haben. Für das grönländische Volk, für Dänemark, […] für die internationale Stabilität und Sicherheit.“
Die Aussagen der US-Regierung „tragen zu einer tiefgreifenden Veränderung im gegenwärtigen internationalen Umfeld bei, in dem die Anwendung von Gewalt tendenziell banalisiert wird“, so Berset. „Es ist Sache der Menschen in Grönland ebenso wie jener in Dänemark, über ihre Zukunft zu entscheiden. […] Das Recht der Völker auf Selbstbestimmung ist eine Säule unserer kollektiven Sicherheit.“
„Für den Europarat ist der rechtliche Rahmen jedoch klar. Jede Anwendung von Gewalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats würde einen direkten Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen“, fügte er hinzu. (weiter)
Unterstützung des Europarates für die Ukraine
Neuer Demokratischer Pakt für Europa [EN]

