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Computerkriminalität: Europarat stärkt seine Rechtsinstrumente

Zum 20. Jahrestag der Zeichnungsauflegung des Übereinkommens über Computerkriminalität (Budapester Konvention) hat das Ministerkomitee des Europarates ein zweites Zusatzprotokoll zur Konvention verabschiedet. Gegenstand des Zusatzprotokolls sind die Verstärkung der Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischer Beweismittel.

„Dieses Protokoll ist ein erheblicher Fortschritt hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit und der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen und mit den Dienstanbietern. Es stärkt die Rechtsstaatlichkeit im Cyberspace, schützt die Internetnutzer und trägt dazu bei, den Opfern von Straftaten Gerechtigkeit zu verschaffen“, erklärte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić.

Angesichts des Anstiegs von Computerkriminalität und der zunehmenden Komplexität der Sicherung elektronischer Beweismittel, die im Ausland, an mehreren, wechselnden oder unbekannten Orten gespeichert sein können, sind die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden durch geografische Grenzen eingeschränkt. Darum ist nur ein sehr kleiner Teil der Fälle von Computerkriminalität, die den Behörden gemeldet werden, Gegenstand von Gerichtsentscheiden.

Als Reaktion darauf sieht das Protokoll die rechtliche Grundlage für die Weitergabe von Angaben zur Registrierung von Domain-Namen und für die direkte Zusammenarbeit mit den Dienstanbietern im Hinblick auf Bestandsdaten, wirksame Möglichkeiten für den Erhalt von Bestands- und Verkehrsdaten, die unmittelbare Zusammenarbeit in Notfällen, ein Instrumentarium für die gegenseitige Amtshilfe sowie Garantien für den Schutz personenbezogener Daten vor. Das Protokoll wird voraussichtlich im Mai 2022 zur Zeichnung aufgelegt.


 Erläuternder Bericht [EN]


 Weitere Informationen [EN]


 Video zum zweiten Zusatzprotokoll [EN]


 Pressemitteilung
Computerkriminalität: Europarat stärkt seine Rechtsinstrumente [EN]

Committee of Ministers Strasbourg 17 November 2021
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