Das Ministerkomitee des Europarates hat ein neues Übereinkommen über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht verabschiedet, das die Grundlage für eine kohärentere strafrechtliche Reaktion der Staaten auf Umweltkriminalität, auch über Grenzen hinweg, bildet und einen Meilenstein für den weltweiten Umweltschutz darstellt.
Dieses Übereinkommen, das als kollektive Antwort auf die „globale Dreifachkrise“ aus Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust der biologischen Vielfalt gedacht ist, ist ein rechtsverbindliches internationales Instrument, das sich speziell mit dem strafrechtlichen Aspekt von Umweltzerstörung befasst. Es bietet den Staaten einen soliden Rechtsrahmen für die Bekämpfung schwerer Umweltverbrechen, die bislang häufig ungestraft bleiben oder nur unzureichend verfolgt werden.
Der neue Vertrag, der einstimmig angenommen wurde, ist ein eindringlicher Aufruf zum Handeln. Er wurde über zwei Jahre hinweg von Sachverständigen und Interessenvertretern aus den 46 Mitgliedsstaaten sowie mit Beiträgen der EU, der Vereinten Nationen, von INTERPOL und der Zivilgesellschaft in Europa und der ganzen Welt ausgearbeitet. Darin wird bekräftigt, dass Umweltzerstörung nicht nur ein politisches Versagen ist, sondern auch eine Straftat darstellen und daher starke Rechtsinstrumente und internationale Zusammenarbeit erfordern kann. Das Übereinkommen sieht einen Überwachungsmechanismus vor, um seine wirksame Umsetzung und die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.
Der Vertrag definiert und kriminalisiert ein breites Spektrum an Umweltdelikten und ermöglicht es den Staaten, gegen die Urheber vorsätzlicher Handlungen vorzugehen, welche zu Umweltkatastrophen führen, die mit Ökoziden vergleichbar sind. (weiter)

