Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) hat heute im Rahmen ihrer Plenarsitzung in Straßburg die Notwendigkeit betont, „den Grundsatz der freien und auf vollständigen Informationen beruhenden Zustimmung zu sexuellen Handlungen in die nationalen Rechtsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung sexueller Gewalt aufzunehmen“.
Die Frage der Zustimmung in sexuellen Beziehungen galt lange als Tabu, sei aber zu einem „eigenständigen politischen Thema“ geworden und könne nicht länger ignoriert oder heruntergespielt werden, so die Abgeordneten, für die die Einführung einer Kultur der Zustimmung „ein Schlüsselelement im Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter und gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist“.
Zustimmung muss gesetzlich definiert sein
Um diesen Grundsatz in den Rechtsrahmen aufzunehmen, forderte die Versammlung die Mitgliedsstaaten in einer auf der Grundlage des Berichts von Zita Gurmai (Ungarn, SOC) verabschiedeten Entschließung auf, „eine vollständige rechtliche Definition der Zustimmung im Hinblick auf sexuelle Gewalt im Sinne der Istanbul-Konvention zu erarbeiten“, mit besonderem Augenmerk auf Autonomie, gegenseitiger Einwilligung und Freiheit von Zwang. (weiter)
Vollständiger Bericht zur Zustimmung zu sexuellen Handlungen [EN]
Parlamentarische Versammlung des Europarates [EN]
Weitere Informationen dazu, wie der Europarat für die Gleichstellung der Geschlechter kämpft [EN]

