Die Unterstützung der Ukraine im Friedensprozess, die Förderung der Mechanismen des Europarates für Rechenschaftspflicht und Entschädigung sowie die Reformen im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die auch für die Integration der Ukraine in die EU erforderlich sind, als Investition in die demokratische Sicherheit der Ukraine – das seien die Hauptschwerpunkte der Maßnahmen der Organisation zur Unterstützung der Ukraine, betonte der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, am Ende seines zweitägigen Arbeitsbesuchs in dem Land.
„Für die Ukraine ist der Europarat nicht nur ein internationaler Partner unter vielen, sondern die Organisation, der die Ukraine seit 30 Jahren angehört“, erklärte Berset.
Unterstützung für einen gerechten und dauerhaften Frieden
„Bei meinem Treffen mit Präsident Selenskyj habe ich unterstrichen, dass der Europarat zwar nicht am Verhandlungstisch sitzt, aber bereit ist, der Ukraine dabei zu helfen, einen gerechten und dauerhaften Frieden zu erreichen“, so Berset.
„Ich habe unsere Bereitschaft bekräftigt, einen Beitrag zu den erörterten Bereichen zu leisten, in denen der Europarat über einzigartiges und relevantes Fachwissen verfügt: Wahlen (auch auf lokaler und regionaler Ebene), Wiedergutmachung, Minderheitenrechte und -sprachen, religiöse Toleranz, humanitäre Fragen, Wiederherstellung demokratischer und funktionsfähiger lokaler Institutionen in nicht mehr besetzten Gebieten und Verfassungsreformen, die durch ein Friedensabkommen eingeleitet werden könnten.“
Förderung von Mechanismen für Rechenschaftspflicht und Entschädigung
Der Europarat wird auch weiterhin Mechanismen für Rechenschaftspflicht fördern, wie beispielsweise das Schadensregister für die Ukraine als Teil eines umfassenden internationalen Entschädigungssystems, zu dem auch die Internationale Entschädigungskommission gehören wird. Er setzt zudem seine Arbeit zur Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine fort. „Unser Ziel ist es, den Opfern Gerechtigkeit zu verschaffen und den Grundsatz zu wahren, dass Aggression nicht ungestraft bleiben darf“, betonte Berset.
Der Europarat arbeitet mit Veteranen und anderen Menschen zusammen, die aufgrund des Kriegs großes Leid erfahren haben. Rechenschaftspflicht, traumainformierte Betreuung, Stärkung der Zusammenarbeit und Aufklärungsarbeit zur Unterstützung ukrainischer Kinder sind die Schwerpunktbereiche der Sondergesandten des Generalsekretärs für die Lage der Kinder der Ukraine, die seit Februar 2025 tätig ist.
Reformen
Die Unterstützung der Reformen im Land und seines Wegs zum EU-Beitritt ist ein wichtiger Bestandteil der laufenden Arbeit des Europarates für die Ukraine. Dies geschieht durch verschiedene Organe – wie die Venedig-Kommission, die sich mit Verfassungsfragen befasst, die GRECO mit ihrem umfassenden Fachwissen im Bereich der Korruptionsbekämpfung, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der weiterhin über Menschenrechtsverletzungen durch Russland entscheidet, und die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten. Diese Expertise schlägt sich in konkreten Kooperationsprojekten vor Ort nieder, wie beispielsweise der Stärkung der Justiz durch Kapazitätsaufbau und legislative Beratung.
„Der Europarat setzt Standards und verfügt über einzigartiges Fachwissen und Glaubwürdigkeit in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz. Über unser Büro in Kiew, das größte aller Außenstellen des Europarates, verbinden wir technisches Fachwissen, politische Legitimität und operative Präsenz, um sicherzustellen, dass Reformen von der Theorie in die Praxis umgesetzt werden“, erklärte Berset. (weiter)
Vollständige Rede von Generalsekretär Alain Berset [EN]
Unterstützung des Europarates für die Ukraine
Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine

