Die Gruppe unabhängiger Experten zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) des Europarats hat neue Leitlinien für Behörden, zuständige Stellen und zivilgesellschaftliche Organisationen herausgegeben, die sicherstellen sollen, dass Opfer von Menschenhandel ihr in Artikel 14 der Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgesehenes Recht auf Aufenthaltsgenehmigung geltend machen können.
In einem heute veröffentlichten Leitfaden legt GRETA eine Reihe von praktischen Empfehlungen vor, um bestehende Mängel bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Opfer von Menschenhandel zu beheben. Die Behebung dieser Mängel stellt einen wesentlichen Bestandteil der Gewährung ihres Zugangs zu den verfügbaren Rechtsbehelfen dar.
Schwierigkeiten bei der Legalisierung beeinträchtigen die Meldung von Menschenhandelsfällen
Die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens durch die GRETA zeigt, dass Opfer von Menschenhandel mit langen Wartezeiten oder der Verweigerung von Aufenthaltsgenehmigungen konfrontiert sind. Die geringen Aussichten auf eine Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus und die Gefahr einer raschen Abschiebung oder Ausweisung führen dazu, dass Opfer zögern, sich zu melden und bei Ermittlungen mitzuwirken.
„Die Legalisierung des Aufenthaltsstatus von Opfern des Menschenhandels ist entscheidend für ihren Zugang zu Unterstützung, um sich von den erlittenen körperlichen und psychischen Schäden zu erholen. Aufenthaltsgenehmigungen ermöglichen es den Opfern zudem, im Land zu bleiben und an Ermittlungen und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Menschenhandel mitzuwirken“, erklärte GRETA-Präsidentin Conny Rijken. „Ein Aufenthaltsstatus bietet den Opfern einen Rahmen, der ihre Sicherheit und Stabilität gewährleistet und ihnen den Zugang zur Justiz ermöglichen kann“, betonte sie.
Der Leitfaden bietet eine umfassende Erläuterung der Ziele und Grundsätze von Aufenthaltsgenehmigungen für Opfer von Menschenhandel, der diesbezüglichen Rechtsgrundlagen, der Verfahren und praktischen Voraussetzungen für die Erteilung solcher Genehmigungen sowie des Zusammenhangs mit anderen Bestimmungen des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels.
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Die Expertengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) ist ein unabhängiges Gremium, das die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels durch die einzelnen Staaten überwacht. Alle 46 Mitgliedstaaten des Europarats sind an das Übereinkommen gebunden, ebenso wie die Nichtmitgliedstaaten Weißrussland und Israel.

