Zurück Europarat fordert entschlossenes Handeln zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen in Bosnien und Herzegowina

Fünfzehn Sprachen stehen unter Schutz
Die komplexe Verwaltungsstruktur Bosnien und Herzegowinas behindert weiterhin die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Die komplexe Verwaltungsstruktur Bosnien und Herzegowinas behindert weiterhin die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Bosnien und Herzegowina muss entschlossene und besser koordinierte Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung seiner Regional- oder Minderheitensprachen ergreifen. Dies geht aus einem neuen Bewertungsbericht hervor, der heute vom Sachverständigenausschuss des Europarates für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen veröffentlicht wurde. (weiter)


Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist Europas umfassendster Vertrag zum Schutz der Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören. Es ist weltweit das erste rechtsverbindliche multilaterale Instrument zum Schutz nationaler Minderheiten, und seine Umsetzung wird von einem Beratenden Ausschuss überwacht, der sich aus unabhängigen Fachleuten zusammensetzt. Der Vertrag trat am 1. Februar 1998 in Kraft und gilt nunmehr in 38 Staaten.

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist ein Übereinkommen des Europarates, das die traditionellen Regional- oder Minderheitensprachen der Vertragsstaaten schützen und fördern und es den Sprecherinnen und Sprechern dieser Sprachen ermöglichen soll, sie im öffentlichen und privaten Leben zu gebrauchen. Seine Umsetzung wird von einem unabhängigen Sachverständigenausschuss überwacht. Der Vertrag trat am 1. März 1998 in Kraft und gilt heute in 25 Staaten.


 Kurzfassung des Berichts in bosnischer Sprache

 Ungekürzte Fassung des Berichts (EN)

Europarat Strassburg 9. Juli 2026
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