Ungeachtet der erzielten Fortschritte muss Dänemark einem neuen Bericht zufolge zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um Deutsch als Minderheitensprache gemäß der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zu fördern, auch außerhalb der Region Südjütland/Nordschleswig.
Die Charta, die 2001 in Dänemark in Kraft trat, gilt in Dänemark nur für die deutsche Sprache. Der aktuelle Bericht des Sachverständigenausschusses bewertet die Fortschritte im Hinblick auf die in seinem Bewertungsbericht von 2023 formulierten Empfehlungen für Sofortmaßnahmen.
Der Ausschuss begrüßt, dass der Kontaktausschuss für die deutsche Minderheit zu einem vollwertigen parlamentarischen Ausschuss geworden ist, und ist der Ansicht, dass dieser eine strukturierte und effizientere Konsultationsplattform zwischen der dänischen Regierung, dem Parlament und der deutschsprachigen Minderheit sein kann. (weiter)
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist ein Übereinkommen des Europarates, das die traditionellen Regional- oder Minderheitensprachen der Vertragsstaaten schützen und fördern und es den Sprecherinnen und Sprechern dieser Sprachen ermöglichen soll, sie im öffentlichen und privaten Leben zu gebrauchen. Seine Umsetzung wird von einem unabhängigen Sachverständigenausschuss überwacht. Der Vertrag trat am 1. März 1998 in Kraft und gilt heute in 25 Staaten.
Dänemark und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

