Zurück Antikorruptionsorgan des Europarates schließt Konformitätsverfahren in Bezug auf Dänemark ab

Laut der GRECO hat Dänemark ihre Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung nicht ausreichend umgesetzt
Das dänische Parlament (Folketing) in Kopenhagen

Das dänische Parlament (Folketing) in Kopenhagen

Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO), ein Organ des Europarates, hat ihr Konformitätsverfahren der vierten Runde in Bezug auf Dänemark abgeschlossen. Das Augenmerk lag dabei auf der Verhütung von Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten. In einem heute veröffentlichten Bericht bedauert die GRECO zutiefst, dass zwölf Jahre nach Verabschiedung des Berichts der vierten Bewertungsrunde keine ihrer die Abgeordneten betreffenden Empfehlungen vollständig umgesetzt wurde. Es sei von entscheidender Bedeutung, dass ein Verhaltenskodex für Abgeordnete veröffentlicht wird, einhergehend mit Beratungs-, Sensibilisierungs- und Kontrollmaßnahmen.

Von den sechs Empfehlungen wurden zwei – in Bezug auf Richter und Staatsanwälte – zufriedenstellend umgesetzt. Von den übrigen vier, die allesamt Abgeordnete betreffen, wurden drei teilweise und eine nicht umgesetzt.

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Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) ist ein Organ des Europarates, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Kompetenz seiner Mitglieder bei der Korruptionsbekämpfung zu verbessern, indem sie die Überwachung der Einhaltung der Normen zur Korruptionsbekämpfung gewährleistet. Sie unterstützt Staaten dabei, Defizite in der nationalen Politik zur Korruptionsbekämpfung zu ermitteln, und fordert sie dazu auf, die notwendigen gesetzgeberischen, institutionellen und praktischen Reformen einzuleiten. Sie umfasst die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates, Kasachstan und die Vereinigten Staaten von Amerika.


 Vollständiger Bericht [EN]

 Zusammenfassung des Berichts [EN]

 Dänemark und die GRECO [EN]

Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) Straßburg 9. Oktober 2026
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