Zurück Europarat und UNICEF erneuern ihre Partnerschaft zur Stärkung des Schutzes der Kinderrechte in Europa

Europarat und UNICEF erneuern ihre Partnerschaft zur Stärkung des Schutzes der Kinderrechte in Europa

UNICEF und der Europarat haben ihr gemeinsames Engagement für den Schutz und die Förderung der Kinderrechte in ganz Europa durch eine erneuerte Partnerschaft bekräftigt. Dies wurde am 26. November in Genf, Schweiz, bekannt gegeben.

Der Schwerpunkt der Partnerschaft liegt auf der Verhütung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder, einschließlich von Gewalt im Netz. Gemeinsam werden UNICEF und der Europarat die Regierungen der Region dabei unterstützen, eine kinderfreundliche Justiz zu gewährleisten und Kinder im Umgang mit digitalen Technologien zu schützen und zu schulen.

„Wenn wir zusammenarbeiten und in Prävention, Reaktion und Unterstützungsdienste für Kinder investieren, können wir den Kreislauf der Gewalt brechen und sichere Haushalte, Schulen und Gemeinden für jedes Kind aufbauen“, erklärte Regina De Dominicis, UNICEF-Regionaldirektorin für Europa und Zentralasien und Sonderkoordinatorin für die Flüchtlings- und Migrantenhilfe in Europa.

Im Einzelnen verpflichten sich UNICEF und der Europarat zur:

  • Förderung und Unterstützung der Unterzeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention);
  • Gewährleistung eines regelmäßigen Informationsaustauschs über ihre jeweilige Arbeit in den Bereichen der kindgerechten Justiz und alternativen Betreuung;
  • Unterstützung der Staaten beim Schutz und der Schulung von Kindern bei der Nutzung von Technologien, einschließlich Systemen mit künstlicher Intelligenz;
  • Ermittlung von Möglichkeiten zur Erleichterung der Beteiligung von UNICEF an der Arbeit der Einrichtungen des Europarates, etwa des Lenkungsausschusses für die Rechte des Kindes und des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Ausschuss);
  • Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Büros von UNICEF und jenen des Europarates, um strategische und punktuelle gemeinsame Initiativen bei Projekten im Bereich der Kinderrechte zu fördern.

Die Partnerschaft ist eine Fortsetzung der 2007 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung und des Briefwechsels von 2012. Sie entspricht auch der anlässlich des 4. Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs des Europarates im Mai 2023 verabschiedeten Erklärung von Reykjavík, die den Aufruf enthält, die Partnerschaft mit den Vereinten Nationen zu stärken.

„Wir freuen uns darauf, unsere strategische und operative Zusammenarbeit mit UNICEF zu vertiefen“, erklärte der Stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Bjørn Berge. „Durch unsere Zusammenarbeit können wir uns mit den drängenden Fragen im Zusammenhang mit den Kinderrechten wirksam befassen und ein sichereres und gerechteres Umfeld für Kinder in ganz Europa gewährleisten.“

Die Partnerschaft wird einen wichtigen Beitrag zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes in ganz Europa leisten und sich dabei auf internationale und regionale Normen wie die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und die einschlägigen Normen des Europarates stützen.

Europarat Straßburg 26. november 2024
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