Zurück Europarat und Microsoft unterzeichnen Kooperationsrahmenabkommen zur Förderung der Menschenrechte im KI-Zeitalter

Neuer Kooperationsrahmen zwischen Europarat und Microsoft kommt zu einem Zeitpunkt zustande, an dem die rasanten Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz sowohl große Chancen als auch neue Herausforderungen für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit sich bringen
Brad Smith und Alain Berset

Brad Smith und Alain Berset

Der Europarat und Microsoft haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die einen Rahmen für die Zusammenarbeit schafft, um Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch die Einführung verantwortungsvoller und inklusiver Prozesse im Bereich der technologischen Entwicklung und Innovation zu fördern und die Herausforderungen der digitalen Welt zu bewältigen, insbesondere im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI).

Der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, und der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats und Präsident von Microsoft, Brad Smith, haben heute am Sitz des Europarates in Straßburg die Absichtserklärung zur Errichtung des Rahmenabkommens unterzeichnet.

Der Generalsekretär erklärte: „Die Missachtung des Völkerrechts hat zum Zusammenbruch der Weltordnung geführt. Die KI tritt mitten in diesen Umbruch ein, in dem Gewalt die Stelle der gemeinsamen Regeln einnimmt. Noch nie hat eine Technologie diese Regeln so dringend gebraucht, denn die KI entwickelt sich schneller als unsere demokratischen Schutzmechanismen. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen muss eine Priorität sein, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Dank Partnern wie Microsoft kann der Europarat diesen Wandel verantwortungsvoll gestalten.“

„KI bietet außergewöhnliche Chancen, doch ihr Erfolg wird sich letztendlich daran messen lassen, inwieweit sie den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats und Präsident von Microsoft, Brad Smith. „Unsere Partnerschaft mit dem Europarat setzt dieses Prinzip in die Praxis um und trägt dazu bei, dass Innovation weiterhin auf Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit basiert.“ (weiter)


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