Vor 15 Jahren hat das Ministerkomitee die wegweisende Empfehlung CM/Rec(2010)5 an die Mitgliedsstaaten verabschiedet. Dieses umfassende Instrument legt die Schritte fest, die die europäischen Länder unternehmen sollten, um Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zu beenden.
Einen neuen Prüfbericht, den dritten, über die Umsetzung der Empfehlung auf dem gesamten Kontinent hat das Ministerkomitee zur Kenntnis genommen. Der Bericht, der eine innovative Methodik verwendet und Daten berücksichtigt, die Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Geschlechtsausdrucks sowie der Geschlechtsmerkmale (SOGIESC) abdecken, bietet einen eingehenden Überblick über den Stand der Umsetzung der Empfehlung nach 15 Jahren.
Der Bericht ist in 12 Themenbereiche gegliedert, darunter Hasskriminalität und Hassrede, Vereinigungs- und Meinungsäußerungsfreiheit sowie das Recht auf friedliche Versammlung und Privat- und Familienleben.
Situation der LGBTI-Rechte in Europa ist unterschiedlich
Das Bild ist gemischt und zeigt eine verstärkte Polarisierung.
Positiv zu vermerken ist, dass seit dem Prüfbericht aus dem Jahr 2019 vier weitere europäische Länder die rechtliche Anerkennung des Geschlechts auf der Grundlage der Selbstbestimmung ermöglicht haben. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind in 31 Staaten gesetzlich anerkannt, entweder durch die Gleichstellung der Ehe (Zunahme um neun Mitgliedsstaaten) oder durch Regelungen für eingetragene Partnerschaften (Zunahme um 14 Mitgliedsstaaten).
Darüber hinaus haben einige Länder den Schutz für intergeschlechtliche Personen erweitert, Konversionspraktiken unter Strafe gestellt und gezielte Schutzmaßnahmen gegen intersektionelle Mehrfachdiskriminierung eingeführt.
Der Fortschritt war jedoch nicht einheitlich. Die rechtliche Anerkennung des Geschlechts wurde in einigen Ländern durch Urteile des Verfassungsgerichts oder durch den Erlass von Gesetzen unmöglich gemacht, wiewohl die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Verpflichtungen in diesem Bereich festlegen.
Ungeachtet der positiven Tendenz zu einer steigenden Zahl von LGBTI-Pride-Märschen, auch außerhalb der Hauptstädte, wurden die Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit andernorts eingeschränkt. Zivilgesellschaftliche Räume für LGBTI-Personen schrumpfen und LGBTI-Menschenrechtsaktivisten sehen sich einer zunehmenden Gegenreaktion gegenüber. Der Widerstand gegen die Organisation von LGBTI-Veranstaltungen hat in einigen Ländern zu gesetzlichen oder De-facto-Verboten geführt.
Der Bericht zeigt bewährte Verfahren aus den Mitgliedsstaaten auf und enthält politische Empfehlungen an diese. Er wird der künftigen Arbeit des Europarates als Grundlage dienen, um die Menschenrechte von LGBTI-Personen in Europa weiter voranzubringen.

