Vor zwanzig Jahren hat der Europarat Geschichte geschrieben: Am 16. Mai 2005 legte er auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Warschau den ersten internationalen Vertrag zur Zeichnung auf, der den Schutz der Rechte der Opfer in den Mittelpunkt des Kampfs gegen Menschenhandel stellt. Vierzehn Länder unterzeichneten ihn am ersten Tag. Heute haben alle Mitgliedsstaaten des Europarates das Übereinkommen ratifiziert, was sie zu einer starken und vereinten Front gegen eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit macht. Die Konvention steht auch Nichtmitgliedsstaaten offen, Belarus und Israel sind ihr ebenfalls beigetreten.
„Das Übereinkommen des Europarates war das erste Instrument, das einen menschenrechtsbasierten Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels verfolgt, und hat die Art und Weise, wie wir auf dieses Verbrechen reagieren, verändert“, so Botschafterin Maria Spassowa, Vorsitzende des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens. „Sein opferzentriertes Modell stellt sicher, dass die Menschen nicht nur geschützt, sondern auch zur Selbstbestimmung befähigt werden, und dass ihre Würde wiederhergestellt wird.“
Das Übereinkommen ist zu einer weltweiten Referenz geworden und seine Wirkung geht weit über Worte hinaus. Die Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) stellt sicher, dass die Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen, indem sie die Umsetzung des Übereinkommens regelmäßig überwacht und bislang fast 140 Länderberichte veröffentlicht hat.
„Zwanzig Jahre später ist das Übereinkommen nach wie vor das wirksamste Instrument zur Bekämpfung des Menschenhandels“, erklärte die GRETA-Vorsitzende, Conny Rijken. „Seine umfassenden Bestimmungen haben zu echtem Fortschritt in der nationalen Gesetzgebung, Politik und Praxis geführt, was sich nachhaltig auf die Art und Weise ausgewirkt hat, wie die Länder gegen den Menschenhandel vorgehen.“
Ungeachtet des erzielten Fortschritts bleibt der Menschenhandel eine ernste Bedrohung, die durch Digitaltechnik, bewaffnete Konflikte und zunehmende Ungleichheit geschürt wird. Der Kampf ist noch lange nicht beendet. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens müssen ihre Anstrengungen verstärken, um eine wirksame Präventionspolitik einzuführen, neue Formen der Ausbeutung zu bekämpfen und die Rechte der Opfer im Mittelpunkt aller Maßnahmen zu halten. Nur durch unerschütterlichen politischen Willen und vereintes Handeln können wir dieser schweren Menschenrechtsverletzung ein Ende setzen.

