Die Charta ist die europäische Konvention für den Schutz und die Förderung von Sprachen, die von Angehörigen traditioneller Minderheiten verwendet werden. Sie trat im Jahre 1998 in Kraft und bestätigt zusammen mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten den Einsatz des Europarates für den Schutz nationaler Minderheiten.

Eine Minderheitensprache überlebt nur dann, wenn sie überall und nicht nur zu Hause verwendet wird. Aus diesem Grund verpflichtet die Charta ihre Vertragsstaaten, den Gebrauch dieser Sprachen in buchstäblich allen Bereichen des öffentlichen Lebens aktiv zu fördern: in den Schulen, Gerichten, der Verwaltung, den Medien, der Kultur, im wirtschaftlichen und sozialen Leben und bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der Europarat überwacht, ob die Charta in der Praxis angewandt wird.

Etliche Verbesserungen der Lage von Minderheitensprachen können auf die Charta und die im Überwachungsverfahren abgegebenen Empfehlungen zurückgeführt werden. Beispiele sind die Anerkennung von Minderheitensprachen, die zuvor überhaupt keine Rechtsstellung genossen (wie Kroatisch in Slowenien) und das Recht auf die Verwendung friesischer Familiennamen in den Niederlanden. Dänemark erließ mehrere Sonderregelungen für seine deutsche Minderheit, als Gemeinden in Nordschleswig zusammengelegt wurden. In Nordirland wurde einem privaten Radiosender eine Genehmigung für Ausstrahlungen in Irisch erteilt. Norwegen stellte einen Aktionsplan vor, mit dem die Verwendung von Sami in Krankenhäusern gewährleistet wird und Schweden begründete das Recht auf die Verwendung von Finnisch gegenüber Behörden und Gerichten.

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Minderheitensprachen in Slowenien: Fortschritte bei Deutsch und Italienisch begrüßt; erneute Empfehlung zur Anerkennung von Kroatisch, Deutsch und Serbisch

In dem neuen, heute vom Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen veröffentlichten Bericht werden die Maßnahmen bewertet, die Slowenien zur Umsetzung der Empfehlungen für Sofortmaßnahmen vom November 2019 ergriffen hat. Die Charta trat in Slowenien 2001 in Kraft; sie gilt in den entsprechenden Gebieten für Ungarisch und Italienisch als zweite Amtssprachen sowie für Kroatisch, Deutsch, Romanes und Serbisch.

Für das Ungarische wurde die Stärkung des zweisprachigen Bildungssystems empfohlen. Der Sachverständigenausschuss begrüßt die anhaltenden Anstrengungen zur Förderung der Ungarischkenntnisse der Lehrer und einen allgemein guten diesbezüglichen Dialog mit den Sprechern dieser Sprache. Es sei allerdings nicht klar, ob die Dauer und Häufigkeit von Sendungen auf Ungarisch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wie empfohlen angehoben wurde; daher bekräftigt der Sachverständigenausschuss erneut, wie wichtig es sei, in diesem Bereich Maßnahmen zu ergreifen.

Im Hinblick auf seine seit Langem bestehende Empfehlung, Kroatisch, Deutsch und Serbisch, die in einigen Gebieten Sloweniens herkömmlich gesprochen werden, als traditionelle Minderheitensprachen anzuerkennen und einen Dialog mit den Sprechern dieser Sprachen zu beginnen, um sie gemäß der Charta stärker zu fördern, begrüßt der Sachverständigenausschuss die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für den ständigen Dialog mit Vertretern der Deutschsprachigen. Bis jetzt wurde erst eine Sitzung im März 2021 abgehalten; „es ist wichtig, dass sich die Arbeitsgruppe häufiger trifft“, stellt der Ausschuss fest.

Was Kroatisch und Serbisch angeht, bekräftigt der Ausschuss erneut, dass der bestehende Rat für die Nationalen Gemeinschaften der Ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien anscheinend kein geeigneter Rahmen für Konsultationen zu Kroatisch und Serbisch als Minderheitensprachen sei, insbesondere weil er seit mehr als einem Jahr nicht mehr zusammengetreten sei.


  Pressemitteilung
Slowenien: Begonnenen Dialog mit Deutschsprachigen und zusätzliche Finanzmittel für italienischsprachigen Rundfunk begrüßt, Empfehlung zur Anerkennung von Kroatisch, Deutsch und Serbisch als Minderheitensprachen erneuert

Strasbourg, France 8/07/2021
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