Die Charta ist die europäische Konvention für den Schutz und die Förderung von Sprachen, die von Angehörigen traditioneller Minderheiten verwendet werden. Sie trat im Jahre 1998 in Kraft und bestätigt zusammen mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten den Einsatz des Europarates für den Schutz nationaler Minderheiten.

Eine Minderheitensprache überlebt nur dann, wenn sie überall und nicht nur zu Hause verwendet wird. Aus diesem Grund verpflichtet die Charta ihre Vertragsstaaten, den Gebrauch dieser Sprachen in buchstäblich allen Bereichen des öffentlichen Lebens aktiv zu fördern: in den Schulen, Gerichten, der Verwaltung, den Medien, der Kultur, im wirtschaftlichen und sozialen Leben und bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der Europarat überwacht, ob die Charta in der Praxis angewandt wird.

Etliche Verbesserungen der Lage von Minderheitensprachen können auf die Charta und die im Überwachungsverfahren abgegebenen Empfehlungen zurückgeführt werden. Beispiele sind die Anerkennung von Minderheitensprachen, die zuvor überhaupt keine Rechtsstellung genossen (wie Kroatisch in Slowenien) und das Recht auf die Verwendung friesischer Familiennamen in den Niederlanden. Dänemark erließ mehrere Sonderregelungen für seine deutsche Minderheit, als Gemeinden in Nordschleswig zusammengelegt wurden. In Nordirland wurde einem privaten Radiosender eine Genehmigung für Ausstrahlungen in Irisch erteilt. Norwegen stellte einen Aktionsplan vor, mit dem die Verwendung von Sami in Krankenhäusern gewährleistet wird und Schweden begründete das Recht auf die Verwendung von Finnisch gegenüber Behörden und Gerichten.

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Kroatien sollte Lücken im Gebrauch von Minderheitensprachen schließen

In einem heute veröffentlichten Bericht werden zwar die Bemühungen der kroatischen Behörden um die Einhaltung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt, doch werden „Empfehlungen für Sofortmaßnahmen" zur Verbesserung des Gebrauchs der Minderheitensprachen erneuert.

In dem Bericht, der letzte Woche vom Sachverständigenausschuss des Europarats angenommen wurde, der die Umsetzung der Charta (die 1998 in Kroatien in Kraft getreten ist) überwacht, werden die Schritte untersucht, die die Behörden unternommen haben, um die Empfehlungen für Sofortmaßnahmen umzusetzen, die der Ausschuss in seinem Prüfbericht von 2019 ausgesprochen hat. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Behörden bei der Umsetzung der Charta in Bezug auf elf Minderheitensprachen (Tschechisch, Deutsch, Ungarisch, Bajeschi-Rumänisch, Istro-Rumänisch, Italienisch, Ruthenisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch und Ukrainisch) zu unterstützen.

Zu den positiven Entwicklungen gehören die Aufstockung der Mittel für die Übersetzung von Lehrmitteln ins Italienische und die Unterstützung der betreffenden Verlage. Der Sachverständigenausschuss stellte außerdem fest, dass die Einführung des Unterrichts von Bojasch-Rumänisch in den regulären Unterricht in Aussicht steht.

Allerdings sind zu viele Empfehlungen für Sofortmaßnahmen noch nicht umgesetzt worden, darunter die folgenden:

- Einführung je einer regelmäßigen und ausreichend langen Radio- und/oder Fernsehsendung in Tschechisch, Deutsch, Ungarisch, Italienisch, Bajeschi-Rumänisch, Ruthenisch und Ukrainisch

- Gebrauch des Tschechischen, Ungarischen, Ruthenischen, Serbischen und Slowakischen in regionalen und Gemeindebehörden sowie Ausweitung ihrer gleichberechtigten und amtlichen Verwendung auf weitere Gemeinden

- Einführung von deutschsprachigem Kindergarten- und Grundschulunterricht in weiteren Gemeinden

- Einführung des Unterrichts von Istro-Rumänisch im regulären Vorschul- und Grundschulunterricht in den Gemeinden Kršan und Matulji.

23/3/2022
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