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Ungarn: Europarat veröffentlicht Prüfbericht über Minderheitensprachen

Straßburg, 03.03.2026 – Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats hat seinen achten Prüfbericht zu Ungarn veröffentlicht, der die Entwicklungen im Bereich des Schutzes und der Förderung von Minderheitensprachen widerspiegelt und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Fortschritte aufzeigt.

Der Prüfbericht stellt fest, dass Ungarn über einen soliden rechtlichen und institutionellen Rahmen verfügt, der nationale Minderheiten und den Gebrauch von Minderheitensprachen unterstützt. Die Behörden stehen in einem ständigen Dialog mit Vertretern der Minderheiten, während die Selbstverwaltungen der Minderheiten eine zentrale Rolle bei der Förderung von Sprache und Kultur im ganzen Land spielen. Der Unterricht in Minderheitensprachen ist gut etabliert, mit Netzwerken von Kindergärten und Schulen, die Unterricht in Minderheitensprachen, zweisprachigen Unterricht oder Sprachunterricht für die meisten durch die Charta geschützten Sprachen anbieten. Minderheitensprachen sind im kulturellen Leben durch Museen, Theater, Dokumentationszentren und zahlreiche Gemeinschaftsinitiativen präsent. Der Prüfbericht  lobt darüber hinaus die frühere Entscheidung Ungarns, Beasch und Romanes stärker im Rahmen der Charta zu fördern, was den anhaltenden Einsatz für sprachliche Vielfalt demonstriert.

Der Sachverständigenausschuss stellt jedoch uneinheitliche Fortschritte fest. In der Praxis werden Minderheitensprachen trotz der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten selten vor Gerichten oder im Kontakt mit Verwaltungsbehörden verwendet. Der Unterricht in Minderheitensprachen und der zweisprachige Unterricht stehen vor praktischen Herausforderungen, insbesondere dem Mangel an Lehrbüchern und Lehrkräften, die in der Lage sind, Fächer in Minderheitensprachen zu unterrichten. Zwar bieten öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehsender Programme für Minderheiten an, doch die Sendezeit im Fernsehen ist nach wie vor begrenzt, und technische Schwierigkeiten beeinträchtigen den Radioempfang. Es werden proaktive Maßnahmen empfohlen, um sicherzustellen, dass Minderheitensprachen im öffentlichen Leben verwendet und an jüngere Generationen weitergegeben werden.

Zu den vorrangigen Maßnahmen, mit denen die ungarischen Behörden die Fortschritte konsolidieren können, gehören:
• Entwicklung sprachspezifischer Strategien und Aktionspläne zur Förderung von Minderheitensprachen in Zusammenarbeit mit deren Sprechern
• Stärkung des Unterrichts in Minderheitensprachen und des zweisprachigen Unterrichts auf allen Ebenen sowie Erhöhung der Zahl qualifizierter Lehrkräfte
• Ausweitung des Bildungsangebots für Beasch und Romanes
• Erleichterung der Verwendung von Minderheitensprachen im Umgang mit Verwaltungsbehörden
• Verbesserung des Medienangebots, unter anderem durch digitale Formate und Schulungsprogramme für Journalisten, die in Minderheitensprachen arbeiten.

03/03/2026
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Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Direktion für Gleichberechtigung und Würde
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Europarat
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