Straßburg, 12.12.2025 – Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat heute einen Bericht über die Umsetzung der 22 Empfehlungen für Sofortmaßnahmen veröffentlicht, die im sechsten Prüfbericht zu Finnland ausgesprochen wurden.
Die Charta, die 1998 in Finnland in Kraft trat, gilt für Schwedisch (die weniger verbreitete Amtssprache), Inarisamisch, Nordsamisch, Skoltsamisch, Karelisch, Romanes, Russisch, Tatarisch und Jiddisch.
Der Sachverständigenausschuss begrüßt die erzielten Fortschritte, bedauert jedoch, dass mehrere Empfehlungen nicht umgesetzt wurden, insbesondere in Bezug auf die Lehrerausbildung, Sozial- und Gesundheitsdienste, Medien und die mangelnde nachhaltige Finanzierung in verschiedenen Bereichen. Er bekräftigt außerdem, dass Finnland das Bewusstsein der Mehrheit für seine Minderheiten schärfen und Maßnahmen zur Wiederbelebung der Sprachen Romanes und Karelisch ergreifen sollte. Finnland sollte auch seine Maßnahmen zum Schutz der stark gefährdeten Sprachen Skoltsamisch und Jiddisch verstärken, die vom Aussterben bedroht sind.
Der Sachverständigenausschuss begrüßt, dass Inarisamisch, Nordsamisch und Skoltsamisch weiterhin an den Universitäten von Oulu und Lappland unterrichtet werden, was zu mehr Möglichkeiten für die Lehrerausbildung führen kann. Darüber hinaus ermutigt der Sachverständigenausschuss die Behörden, in Zusammenarbeit mit Vertretern der Sprecher eine langfristige Strategie mit nachhaltiger Finanzierung zu entwickeln, um die Verfügbarkeit von Lehrkräften für Inarisamisch, Nordsamisch und Skoltsamisch sicherzustellen. Die Behörden sollten auch Anreize für Studierende schaffen, wie Stipendien, garantierte Beschäftigungsverhältnisse oder Gehaltszulagen, um die Teilnahme an der Lehrerausbildung zu fördern.
Da ein Großteil der Finanzierung weiterhin projektbezogen ist, bekräftigt der Sachverständigenausschuss seine Empfehlung, dass die Finanzierung zur Förderung von Inarisamisch, Nordsamisch und Skoltsamisch für längere Zeiträume zur Verfügung stehen sollte, um die Kontinuität der Dienstleistungen, einschließlich Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, nicht zu beeinträchtigen.
Der Sachverständigenausschuss empfiehlt weitere Maßnahmen zur Wiederbelebung des Romanes. Er fordert die Behörden auf, sich mit dem anhaltenden Lehrermangel zu befassen, und stellt fest, dass weitere Schritte erforderlich sind, um einen nachhaltigen Romanesunterricht zu gewährleisten.
Eine weitere Empfehlung für Sofortmaßnahmen betraf die Verwendung des Schwedischen, insbesondere in regionalen und lokalen Behörden sowie in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen. Da Mängel bei digitalen Diensten gemeldet wurden, wie unzureichende schwedische Übersetzungen und fehlende Informationen auf Schwedisch, erwartet der Sachverständigenausschuss einen Bericht über die Verfügbarkeit von Diensten in zweisprachigen Wohlfahrtsbezirken sowie zuverlässige Daten zu den Herausforderungen und Auswirkungen der Gesundheitsreform 2023.
Der Sachverständigenausschuss nimmt zwar audiovisuelle Materialien zur Sensibilisierung für die in Finnland gesprochenen Minderheitensprachen zur Kenntnis, fordert die Behörden jedoch auf, ihre Bemühungen zur Förderung des Bewusstseins für Minderheitensprachen in der Mehrheitsbevölkerung sowohl im Bildungswesen als auch in den Medien zu verstärken.
Die finnischen Behörden müssen ihren nächsten regelmäßigen Bericht bis zum 1. März 2028 vorlegen.


