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Dänemark erweitert Förderung des Deutschen im Rahmen der Charta

Am 26. Januar 2026 teilte das Königreich Dänemark dem Europarat mit, dass es zusätzliche Verpflichtungen gemäß Teil III der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen für Deutsch übernimmt. Diese Entscheidung stärkt den Schutz und die Förderung des Deutschen in Nordschleswig erheblich.

Dänemark verpflichtet sich, Kindergarten- und Grundschulunterricht in Deutsch anzubieten und den Gebrauch dieser Sprache in Strafverfahren, staatlichen, regionalen und kommunalen Behörden (einschließlich Ortsnamen und im öffentlichen Sektor des Wirtschafts- und Soziallebens) sowie Sicherheitsvorschriften zu fördern.

Der Sachverständigenausschuss begrüßt diese Entscheidung, die eine Empfehlung umsetzt, die er seit 2010 ausgesprochen hat. Er ermutigt Vertragsstaaten, ihre Verpflichtungen gemäß der Charta regelmäßig zu überprüfen, um Fortschritten in der Lage der Regional- oder Minderheitensprachen Rechnung zu tragen.

Die Erklärung des Vertragsbüros kann hier eingesehen werden.

17/02/2026
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Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Direktion für Gleichberechtigung und Würde
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Europarat
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