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Tschechien sollte entschlossene Maßnahmen zum Schutz von Minderheitensprachen ergreifen: neuer Bericht des Sachverständigenausschusses des Europarats

Straßburg, 08.04.2026 – Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats hat betont, dass die tschechischen Behörden proaktive und strukturierte Maßnahmen zur Förderung von Regional- und Minderheitensprachen ergreifen müssen, entsprechend ihren Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

In einem heute veröffentlichten Folgebericht, der die Einhaltung von zehn Empfehlungen für Sofortmaßnahmen zur Förderung des Deutschen, Mährischen Kroatisch, Polnischen, Romanes und Slowakischen aus dem fünften Prüfbericht vom März 2024 bewertet, begrüßt der Sachverständigenausschuss die Absicht der Behörden, weitere Gespräche über die Einführung von Unterricht des Mährischen Kroatisch zu führen, Maßnahmen zur Umsetzung der Charta in Bezug auf Deutsch zu planen und die Verwendung von Romanes in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern. Er kommt jedoch zu dem Schluss, dass die zehn Empfehlungen für Sofortmaßnahmen noch nicht umgesetzt wurden.

Der Ausschuss stellt fest, dass die nationalen Behörden die Umsetzung der Charta durch andere Behörden und Akteure, einschließlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, offenbar nicht genau überwachen. Der Bericht hält fest, dass im Bildungsbereich die Einführung des Unterrichts in oder von Minderheitensprachen der Initiative von Schulleitern oder Schulen überlassen bleibt. 

2024 empfahl der Sachverständigenausschuss, den Unterricht des Mährischen Kroatisch, Romanes und Slowakischen im allgemeinen Bildungswesen einzuführen und in den Kreisen Eger, Karlsbad, Falkenau, Reichenberg, Aussig, Krummau, Troppau und Zwittau zweisprachigen Unterricht in Deutsch von der Vorschule bis zur technischen und beruflichen Ausbildung anzubieten. 

Der Sachverständigenausschuss begrüßt zwar die Möglichkeit für Gemeinden, freiwillig die Verwendung von Ortsnamen in Regional- oder Minderheitensprachen unabhängig vom Anteil der nationalen Minderheiten an der lokalen Bevölkerung einzuführen, stellt jedoch auch fest, dass lokale Behörden selten eine solche Initiative ergreifen. Einige seit langem bestehende Mängel in der Gesetzgebung bestehen ebenfalls fort, darunter Einschränkungen bei der Verwendung von Regional- oder Minderheitensprachen in Strafverfahren.

Der Sachverständigenausschuss betont, dass die Verpflichtungen Tschechiens im Rahmen der Charta die nationalen Behörden dazu verpflichten, „entschlossen“ zur Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen vorzugehen, um diese zu schützen. Er unterstreicht zudem, dass die meisten dieser Verpflichtungen mehr erfordern, als nur die Verwendung solcher Sprachen zuzulassen. Da die Charta mehrere Verpflichtungen für regionale und lokale Behörden enthält, ist der Ausschuss der Ansicht, dass die nationalen Behörden diese in die Umsetzung einbeziehen und ihnen Leitlinien an die Hand geben sollten. 

Die tschechischen Behörden sollen ihren nächsten Bericht über die Umsetzung der Charta bis zum 1. März 2028 vorlegen.

08/04/2026
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Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Direktion für Gleichberechtigung und Würde
DGII: Generaldirektion für Demokratie und Menschenwürde
Europarat
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F-67075 Straßburg

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