Straßburg, 9.7.2026 – Bosnien und Herzegowina muss entschlossene und besser koordinierte Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung seiner Regional- und Minderheitensprachen ergreifen. Dies geht aus einem neuen Prüfbericht hervor, der heute vom Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (die Charta) des Europarats veröffentlicht wurde.
Der Bericht begrüßt zwar die jüngsten Bemühungen, darunter die Arbeit an einem neuen Gesetzentwurf über die Rechte nationaler Minderheiten, kommt jedoch zu dem Schluss, dass der Unterricht der meisten Minderheitensprachen im öffentlichen Bildungswesen nach wie vor weitgehend fehlt und dass diese Sprachen weder in Gerichts- und Verwaltungsverfahren noch in der Kommunikation mit den Verwaltungsbehörden verwendet werden. Der Ausschuss würdigt jedoch die Initiativen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Sensibilisierung für nationale Minderheiten und deren Kulturen. Er fordert zudem, dass Radio- und Fernsehsendungen direkt in Regional- oder Minderheitensprachen produziert werden, entsprechend den Verpflichtungen des Landes im Rahmen der Charta.
Der Bericht bewertet die Umsetzung der Charta durch Bosnien und Herzegowina, die seit 2011 im Land in Kraft ist und 15 Regional- oder Minderheitensprachen schützt: Albanisch, Tschechisch, Deutsch, Ungarisch, Italienisch, Ladino, Polnisch, Romanes, Rumänisch, Ruthenisch, Slowakisch, Slowenisch, Türkisch, Ukrainisch und Jiddisch. Der Ausschuss stellt fest, dass die komplexe Verwaltungsstruktur des Landes die Umsetzung der Charta weiterhin behindert, und bekräftigt seine Empfehlung, eine strukturierte nationale Politik und eine mittelfristige Strategie zu entwickeln, gestützt auf eine stärkere Koordinierung zwischen den Behörden auf allen Ebenen und den Vertretern der Sprecher der Regional- oder Minderheitensprachen. Er betont die wichtige Rolle, die Räte nationaler Minderheiten in dieser Hinsicht spielen könnten.
Der Ausschuss begrüßt die Ausarbeitung eines neuen Gesetzentwurfs über die Rechte nationaler Minderheiten sowie die Aufnahme von Konsultationen mit Vertretern der Minderheiten und bezeichnet dies als wichtige Gelegenheit, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit der Charta in Einklang zu bringen. Er ermutigt die Behörden zudem, zahlenmäßige Schwellenwerte abzuschaffen, die derzeit die praktische Verwendung von Regional- oder Minderheitensprachen einschränken, und einen Rechtsrahmen zu schaffen, der deren Schutz und Förderung besser unterstützt.
Der Bericht stellt fest, dass die meisten Regional- oder Minderheitensprachen nach wie vor im öffentlichen Bildungssystem fehlen. Er hebt den anhaltenden Mangel an qualifizierten Lehrkräften und Unterrichtsmaterialien hervor und empfiehlt gleichzeitig, dass die Lehrpläne für Deutsch, Italienisch und Türkisch – die derzeit als Fremdsprachen unterrichtet werden – deren historische Präsenz und kulturelles Erbe in Bosnien und Herzegowina besser widerspiegeln. Der Ausschuss fordert zudem eine verstärkte, gerechte und planbare Finanzierung von Initiativen im Zusammenhang mit Regional- oder Minderheitensprachen.


