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Armenien: Fortschritte bei der Sensibilisierung, aber Minderheitensprachen sollten stärker gefördert werden, sagt Ausschuss des Europarats

Straßburg, 19.09.2025 – Ein heute vom Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen veröffentlichter neuer Prüfbericht würdigt die Bemühungen der armenischen Behörden zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Er bekräftigt jedoch die Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass der Rechtsrahmen den ausdrücklichen Schutz und die Förderung von Minderheitensprachen vorsieht und dass Minderheitensprachen, mit Ausnahme des Russischen, umfassender unterrichtet und gefördert werden. (Siehe auch die Zusammenfassung des Berichts in armenischer Sprache).

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen trat 2002 in Armenien in Kraft. Assyrisch, Griechisch, Kurdisch, Russisch und Jesidisch sowie Deutsch und Ukrainisch genießen Schutz im Rahmen der Charta. Dieser Bericht basiert auf der Lage in Armenien im März 2025. 

Armenien hat ein Programm zur „kulturellen Vielfalt” für Schulen entwickelt, das darauf abzielt, den Respekt für verschiedene Kulturen zu fördern. Im Rahmen dieses Programms wurde das Lehren und Lernen von Minderheitensprachen durch offene Klassen, Aufführungen sowie Gesangs- und Tanzvorführungen im Laufe des Jahres 2024 in etwa 170 Schulen im ganzen Land gefördert. Alle Gesprächspartner des Sachverständigenausschusses bestätigten die Bedeutung dieser Initiative für die Sensibilisierung aller Schüler armenischer Schulen für andere Kulturen. Kulturelle Veranstaltungen, Seminare und Feierlichkeiten zu nationalen Feiertagen in Minderheitengemeinschaften finden regelmäßig statt und werden von der armenischen Regierung aktiv, auch finanziell, unterstützt.

Der Unterricht in Russisch und des Russischen wird weiterhin auf allen Bildungsebenen in Armenien angeboten. Der Unterricht in anderen Minderheitensprachen in Grund- und Sekundarschulen wurde im Allgemeinen verstärkt, mit Ausnahme von Griechisch und Ukrainisch. 

Aufgrund des Mangels an qualifizierten Sprachlehrern sind die Fortschritte jedoch begrenzt. Vertreter der Sprachgemeinschaften betonten die dringende Notwendigkeit, die Bemühungen zur Einrichtung von Lehrstühlen für Assyrisch, Ukrainisch und Jesidisch an Universitäten zu verstärken und spezielle Studiengänge für die Ausbildung von Lehrkräften für alle geschützten Minderheitensprachen anzubieten. Der Sachverständigenausschuss gab diesbezüglich Empfehlungen ab. 

Vertreter der assyrischen, kurdischen und jesidischen Gemeinden bestätigten, dass ihre Sprache in Debatten in ihrer Versammlung verwendet wird und dass mündliche Anträge gestellt werden können. Im Falle des Russischen ist in bestimmten Gemeinden sowohl die mündliche als auch die schriftliche Kommunikation möglich. Griechisch wird im Kontakt mit Behörden nicht verwendet. 

Die derzeitige administrative Territorialreform umfasst die Zusammenlegung mehrerer Gemeinden zu größeren Einheiten, was sich negativ auf den Schutz von Minderheitensprachen auswirken kann. Die Behörden sollten sicherstellen, dass die Verwaltungsreformen nicht zu einer Einschränkung des Unterrichts in und von Minderheitensprachen führen, warnt der Sachverständigenausschuss. 

Die armenischen Behörden sind derzeit dabei, den Gesetzentwurf über nationale Minderheiten fertigzustellen, der nach Ansicht des Sachverständigenausschusses eine wichtige Gelegenheit bietet, den ausdrücklichen Schutz und die Förderung von Minderheitensprachen zu gewährleisten und die einschlägigen Rechtsvorschriften mit den Verpflichtungen Armeniens aus der Charta in Einklang zu bringen.
 

19/09/2025
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Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

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