Zurück Slowenien: Die Präsenz von Minderheitensprachen in den Medien und im Bildungswesen in Slowenien sollte gestärkt und das öffentliche Bewusstsein für sie geschärft werden, sagt der Sachverständigenausschuss des Europarats

Slowenien: Die Präsenz von Minderheitensprachen in den Medien und im Bildungswesen in Slowenien sollte gestärkt und das öffentliche Bewusstsein für sie geschärft werden, sagt der Sachverständigenausschuss des Europarats

Straßburg, 11.06.2025 - Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats würdigt in seinem heute veröffentlichten neuen Prüfbericht zu Slowenien die Anstrengungen der slowenischen Behörden zum Schutz der in ihrem Land gesprochenen Sprachen und gibt eine Reihe von Empfehlungen zur Stärkung ihrer Präsenz im Bildungswesen, unter anderem durch die Ausbildung von Lehrern, und in den Massenmedien. 

In Slowenien genießen die ungarische und die italienische Sprache weiterhin ein relativ hohes Schutzniveau, und die Behörden ergreifen Maßnahmen, um die Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens zu unterstützen. Zweisprachiger Unterricht in Ungarisch und Slowenisch sowie Unterricht in Italienisch wird auf allen Bildungsstufen außer an den Universitäten angeboten.
Es gibt eine gesetzliche Grundlage für eine umfassende Verwendung des Ungarischen und des Italienischen, die in bestimmten Bereichen neben dem Slowenischen Amtssprachen sind und in gewissem Umfang in Gerichten und Verwaltungen verwendet werden. Gemeinsam mit der ungarischen und italienischen Volksgruppe wurden 2022 Ämter für Zweisprachigkeit eingerichtet, die den Gebrauch dieser Sprachen im öffentlichen Leben unterstützen und überwachen sollen. Dies ist eine begrüßenswerte Entwicklung, wie der Ausschuss betont.

Im Bereich der Massenmedien werden seit 2021 zusätzliche Mittel gewährt, um die Personallage bei den ungarischen und italienischen Radio- und Fernsehsendungen zu verbessern. Auch im Wirtschaftsbereich gibt es gesetzliche Bestimmungen für den Gebrauch des Ungarischen und Italienischen. 

Bei der Anwendung dieser Sprachen in der Praxis gibt es jedoch noch einige Unzulänglichkeiten. 

Der Mangel an Fachkräften mit ausreichenden Sprachkenntnissen betrifft zunehmend Bereiche wie Bildung, Gerichte, Verwaltung oder Medien. Der Ausschuss empfiehlt, die Präsenz des Ungarischen im zweisprachigen Unterricht zu verstärken und eine angemessene Lehrerausbildung für den Unterricht in Ungarisch und Italienisch anzubieten.

Ein proaktiveres Vorgehen der Behörden und weitere organisatorische Maßnahmen sind erforderlich, um die Verwendung des Ungarischen und Italienischen in der Verwaltung zu erleichtern. Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Umstrukturierungen und Einsparungen, die von der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt vorgenommen werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die italienischsprachigen Sendungen. Der Sachverständigenausschuss unterstreicht auch die Notwendigkeit, die Bereitstellung von Radio- und Fernsehsendungen in Ungarisch und Italienisch auf einem angemessenen Niveau zu gewährleisten.

Was Romanes betrifft, so wird seit 2021 im Rahmen eines Pilotprojekts an zwei Schulen Nachmittagsunterricht angeboten, aber bisher gibt es keinen regelmäßigen Romanesunterricht oder Unterricht in dieser Sprache. Romanes ist in gewissem Maße in den Medien präsent. Der Ausschuss empfiehlt, die Romanessprache und -kultur auf allen geeigneten Stufen zu unterrichten.

Da die slowenische Rechtsordnung die Anerkennung von Kroatisch, Deutsch und Serbisch als angestammte Minderheitensprachen noch nicht vorsieht, empfiehlt der 
Sachverständigenausschuss, diese Sprachen als traditionell in Slowenien gesprochene Minderheitensprachen anzuerkennen. Zudem unterstreicht er die Notwendigkeit, die slowenische Gesellschaft im allgemeinen Bildungswesen und in den Massenmedien für die Regional- oder Minderheitensprachen, ihre Geschichte und Kultur als integralen Bestandteil des slowenischen Kulturerbes zu sensibilisieren.

Der Bericht wurde zusammen mit der Stellungnahme der Behörden veröffentlicht. 

11/06/2025
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page

quiz
Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Direktion für Gleichberechtigung und Würde
DGII: Generaldirektion für Demokratie und Menschenwürde
Europarat
Agora-Gebäude, Kanalstaden 1 quai Jacoutot
F-67075 Straßburg

 Schreiben Sie uns