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Ausweitung des Schutzes der kornischen Sprache durch die Charta

Am 5. Dezember 2025 teilte das Vereinigte Königreich dem Europarat mit, dass es Teil III der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen auf die kornische Sprache anwenden werde.

Diese Entscheidung stärkt den Schutz und die Förderung des Kornischen erheblich. Durch die Anwendung von Teil III der Charta verpflichten sich die britischen Behörden, 36 Fördermaßnahmen umzusetzen, die beispielsweise Unterricht in Kornisch oder des Kornischen und die Möglichkeit umfassen, Dokumente und Anträge in dieser Sprache bei Behörden einzureichen. Ferner umfassen die Maßnahmen Bestimmungen für die Verwendung von Kornisch in den Medien, bei kulturellen Tätigkeiten, im wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Dies ist eine willkommene Ergänzung, zumal das Vereinigte Königreich seine Verpflichtungen bereits im Jahr 2020 in ähnlicher Weise erweitert hat, als es Teil III der Charta auf Manx-Gälisch angewandt hat.

Der Sachverständigenausschuss der Charta ermutigt die Vertragsstaaten, ihre Verpflichtungen im Rahmen der Charta regelmäßig zu überprüfen, um Verbesserungen in der Lage ihrer Regional- oder Minderheitensprachen widerzuspiegeln.

Die Mitteilung des Vertragsbüros kann hier eingesehen werden.

15/12/2025
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Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Direktion für Gleichberechtigung und Würde
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