Straßburg, 20.06.2025 – Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen begrüßt in seinem heute veröffentlichten Zwischenbericht mehrere politische Maßnahmen der Behörden Montenegros. Er bedauert jedoch, dass die im sechsten Prüfbericht von 2023 enthaltenen Empfehlungen zur Integration des Romanes in das formale Bildungswesen, zur Behebung des Mangels an qualifizierten Lehrkräften und zur Einführung der Sprache in den amtlichen Gebrauch in mindestens einer lokalen Selbstverwaltungseinheit nicht umgesetzt wurden. Der Ausschuss empfiehlt, die Bemühungen zur Förderung des Romanes in Montenegro in Zusammenarbeit mit den Sprechern dieser Sprache zu verstärken.
Der Sachverständigenausschuss begrüßt die Aufnahme von Zielen für den Sprachgebrauch in die neue Strategie für die Minderheitenpolitik für den Zeitraum 2024-2028 und fordert die Behörden auf, Vertreter der Regional- oder Minderheitensprachen aktiv in deren Umsetzung einzubeziehen. Er begrüßt ferner die laufenden Vorbereitungen für die neue Strategie für die soziale Eingliederung der Roma und Ägypter und fordert die Behörden auf, die Aufnahme von Zielen zur Förderung des Romanes in Montenegro in Betracht zu ziehen.
Eine der im Juni 2023 abgegebenen Empfehlungen für Sofortmaßnahmen war die Einführung des Romanes in die formale Bildung. Der Sachverständigenausschuss nimmt die verschiedenen von Montenegro finanzierten Projekte und Initiativen zur Förderung des Romanes zur Kenntnis. Er begrüßt auch die Veröffentlichung eines Romanes-Montenegrinischen Wörterbuchs und ermutigt die Behörden, Möglichkeiten zu prüfen, wie dieses als Grundlage für die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien dienen kann, um so die Wiederaufnahme des Standardisierungsprozesses zu unterstützen.
Der Sachverständigenausschuss bedauert jedoch, dass diese Empfehlung noch nicht umgesetzt wurde und Romanes nach wie vor nicht in der formalen Bildung vertreten ist. Es sind wirksame Maßnahmen erforderlich, um Romani auf allen Ebenen der öffentlichen Bildung zu integrieren: Als ersten Schritt könnten die Behörden die Einführung in der Vorschule und der Grundschule in Betracht ziehen, wo die fehlende Standardisierung kein unüberwindbares Hindernis darstellt, und anschließend die Aufnahme in alle Ebenen der formalen Bildung prüfen.
Eine weitere Empfehlung für sofortige Maßnahmen war die Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten Strategie für die Ausbildung von Lehrkräften für den Unterricht in/von Romanes.
Nach Angaben der Behörden ist der Mangel an qualifizierten Lehrkräften ein wesentliches Hindernis für die Entwicklung einer solchen Strategie. Um dieses Problem anzugehen, erwägt das Ministerium für Menschenrechte und Minderheiten in Zusammenarbeit mit der Universität Montenegro die Einführung eines Masterstudiengangs in Romanes, in dem Gastdozenten aus Nachbarländern Unterricht erteilen, bis die erste Generation von Absolventen Lehrstellen übernehmen kann. Der Sachverständigenausschuss nimmt dies zur Kenntnis, betont jedoch, dass weitere dringende Maßnahmen erforderlich sind, um den Mangel an qualifizierten Lehrkräften zu beheben. Die Behörden könnten kurzfristige Abhilfemaßnahmen in Betracht ziehen, um Anreize für Studierende zu schaffen, beispielsweise weitere Stipendien, garantierte Beschäftigungsmöglichkeiten oder Gehaltszulagen, empfiehlt der Ausschuss.
Die dritte Empfehlung für Sofortmaßnahmen lautete, Romanes in mindestens einer lokalen Selbstverwaltungseinheit, in der die meisten Romanes-Sprecher leben, als Amtssprache einzuführen.
Die Behörden räumten ein, dass Romanes in keiner Gemeinde amtlich verwendet wird. Das Hauptproblem besteht darin, dass die Zahl der Sprecher in keiner Verwaltungseinheit die Schwelle von 5 % erreicht. Außerdem mangelt es an Verwaltungsmitarbeitern, die eine formale Ausbildung in Romanes haben. Am 5. November 2024 wurde jedoch der erste Gerichtsdolmetscher für Romanes in Montenegro ernannt. Der Ausschuss nimmt diese Ernennung positiv zur Kenntnis, da sie dazu beitragen kann, dass Romanes vor Justizbehörden verwendet wird.
Der Sachverständigenausschuss ist jedoch besorgt darüber, dass diese wiederholte Empfehlung nicht umgesetzt wurde. Er wiederholt seine Empfehlung an die montenegrinischen Behörden, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die amtliche Verwendung von Romanes in mindestens einer Verwaltungseinheit zu ermöglichen. Die Behörden werden ermutigt, ihre Bemühungen um eine Lösung dieses Problems fortzusetzen, einen Dialog mit Romanes-Sprechern aufzunehmen und die Einstellung von Romanes-Sprechern in der lokalen öffentlichen Verwaltung aktiv zu fördern.
Der Sachverständigenausschuss bekräftigt außerdem, dass es notwendig ist, die betroffenen Organisationen über die Empfehlungen zu informieren und ihre Bedürfnisse und Wünsche bei der Umsetzung und der entsprechenden Berichterstattung zu berücksichtigen.
Die montenegrinischen Behörden sollen ihren nächsten regelmäßigen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Sachverständigenausschusses bis Juni 2027 vorlegen.


