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Tschechien: Schutz der deutschen Sprache im Rahmen der Charta erweitert

Am 28. Februar 2024 hat Tschechien dem Europarat mitgeteilt, dass es seine für Deutsch geltenden Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in den Kreisen Eger, Karlsbad, Falkenau, Reichenberg, Aussig, Krummau, Troppau und Zwittau auf Teil III (Artikel 8-14) der Charta ausgeweitet hat.

Der Sachverständigenausschuss begrüßt diese Erweiterung und ermutigt die Vertragsstaaten, ihr Engagement im Rahmen der Charta regelmäßig zu überprüfen, um Verbesserungen in der Lage ihrer Regional- oder Minderheitensprachen zu berücksichtigen.

Um die vollständige Notifizierung zu lesen, klicken Sie bitte hier.

01/03/2024
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Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Direktion für Gleichberechtigung und Würde
DGII: Generaldirektion für Demokratie und Menschenwürde
Europarat
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F-67075 Straßburg

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