Zurück Bericht des Internationalen Beratergremiums über die Vorfälle in Odessa

Internationales Beratergremium: Untersuchungen vom Mai 2014 erfüllten nicht die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention
Christos Giakoumopoulo, Volodymyr Butkevych, Sir Nicolas Bratza, Oleg Anpilogov und Tatiana Baeva

Christos Giakoumopoulo, Volodymyr Butkevych, Sir Nicolas Bratza, Oleg Anpilogov und Tatiana Baeva

In Kiew wurde heute der Bericht des Internationalen Beratergremiums über die Rechtmäßigkeit der Untersuchungen der tragischen Vorfälle in Odessa (Mai 2014) veröffentlicht und vorgestellt. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass die Untersuchungen nicht den Erfordernissen der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprachen.

Bei den gewaltsamen Auseinandersetzungen im Zentrum der Stadt und dem Brand im Gewerkschaftsgebäude kamen 48 Menschen ums Leben und mehrere Hundert Menschen wurden verletzt.

Die ukrainischen Behörden leiteten drei Untersuchungen ein. Die erste Untersuchung betraf das Verhalten der Polizei am 2. Mai 2014 und die Freilassung Gefangener am 4. Mai, nachdem die Polizeistation von Demonstrierenden angegriffen worden war. Die zweite Untersuchung drehte sich um das Chaos im Stadtzentrum und das Feuer im Gewerkschaftshaus. Die dritte Untersuchung betraf das Verhalten der staatlichen Notfalldienste während des Brandes. (mehr...)

Siehe auch:
Die Ukraine im Europarat

Internationales Beratergremium Kiew 4. November 2015
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page