Die Abteilung für die Umsetzung von EGMR-Urteilen hat ein neues thematisches Informationsblatt zum Recht auf freie Wahlen veröffentlicht. Dieses Recht, das durch Artikel 3 des Protokolls Nr. 1 zur Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird, ist wesentlich für die Schaffung und den Erhalt der Grundlagen einer wirksamen und echten Demokratie, in der Rechtsstaatlichkeit herrscht, und dementsprechend für das Konventionssystem von größter Bedeutung. Darüber hinaus hat der Gerichtshof festgestellt, dass das Recht auf freie Wahlen auch individuelle Rechte beinhaltet, insbesondere das aktive und passive Wahlrecht.
Das vorliegende Informationsblatt liefert Beispiele für allgemeine und individuelle Maßnahmen, die von den Staaten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs gemeldet wurden. Sie betreffen gesetzgeberische Maßnahmen zur Gewährleistung des Wahlrechts, Einschränkungen des Wahlrechts, das Wahlrecht von Häftlingen, die Registrierung von Parlamentskandidaten und Parteien sowie die Regelung von Wahlstreitigkeiten, einschließlich wirksamer Rechtsbehelfe.
Zu folgenden Themen wurden von der Abteilung für die Umsetzung von Urteilen bereits thematische Informationsblätter veröffentlicht: Verfassungsfragen, wirksame Ermittlungen, Religionsfreiheit, Umwelt, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, Kinderrechte, freie Meinungsäußerung, Haftbedingungen, Rechte von LGBTI-Personen, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Migration und Asyl, Roma und Fahrende, häusliche Gewalt, Schutz des Eigentums, Schutz personenbezogener Daten, Wiederaufnahme von innerstaatlichen Gerichtsverfahren, Hassverbrechen und Hassrede.

