Der ukrainische Präsident, Wolodymyr Selenskyj, und der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, werden am Mittwoch, den 25. Juni, in Straßburg ein Abkommen über die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine unterzeichnen.
Das Ministerkomitee des Europarates hat Generalsekretär Berset heute ermächtigt, das Abkommen, das auch das Statut des Sondergerichtshofs umfasst, zu unterzeichnen.
„Gerechtigkeit für die Ukraine kann nicht warten“, erklärte Generalsekretär Alain Berset im Vorfeld der morgen mit Präsident Selenskyj erfolgenden Unterzeichnung der Urkunde zur Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. „Zum ersten Mal wird als Reaktion auf ein Verbrechen der Aggression ein spezieller internationaler Gerichtshof geschaffen. Dieses im Rahmen des Europarates eingerichtete Tribunal wird diejenigen vor Gericht stellen, die unter Verletzung der Charta der Vereinten Nationen Gewalt angewendet haben, das Völkerrecht einheitlich anwenden und bekräftigen, dass die Sicherheit Europas nicht auf Schweigen oder Straflosigkeit beruht, sondern auf Recht, Prinzipien und Handeln.“
Das Ministerkomitee arbeitet an der Erstellung der Rechtstexte, die dem Sondergerichtshof zugrunde liegen, seit seine Einrichtung von den ukrainischen Behörden beantragt und bei der Jahrestagung der Außenministerinnen und Außenminister des Europarates am 14. Mai 2025 in Luxemburg gebilligt wurde.
Das Komitee hat außerdem die Vorbereitungen für ein Erweitertes Teilabkommen abgeschlossen, das es einem breiten Spektrum von Parteien – darunter Mitglieds- und Nichtmitgliedsstaaten des Europarates sowie die Europäische Union – ermöglicht, das Tribunal und seine Verwaltung zu unterstützen.
Der Sondergerichtshof wird im Rahmen des Europarates eingerichtet und hat das Mandat, die hochrangigen Verantwortlichen wegen des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine strafrechtlich zu verfolgen. Dieses Verbrechen bezieht sich auf die Entscheidung, unter Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen Waffengewalt gegen einen anderen Staat einzusetzen. (weiter)
FAQ zum Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine

