Zurück Generalsekretär Berset über das gemeinsame Schreiben, das den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte infrage stellt

Generalsekretär Berset über das gemeinsame Schreiben, das den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte infrage stellt

Auf Initiative Dänemarks und Italiens haben am 22. Mai 2025 neun Mitgliedsstaaten des Europarates – darunter Belgien, Estland, Lettland, Litauen, Österreich, Polen und Tschechien – einen gemeinsamen Brief veröffentlicht, in dem sie zu einem „neuen und offenen Dialog“ über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufrufen. Ihre Bedenken beziehen sich auf Urteile im Bereich der Migration.

Es handelt sich um komplexe Fragen, und eine Demokratie muss stets offen sein für die Reflexion durch geeignete institutionelle Kanäle. Allerdings ist Klarheit von entscheidender Bedeutung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein externes Organ. Er ist das Rechtsorgan des Europarates, das von unseren Mitgliedsstaaten geschaffen, durch souveräne Entscheidung errichtet und an eine Konvention gebunden wurde, die alle 46 Mitglieder aus freien Stücken unterzeichnet und ratifiziert haben. Er schützt die Rechte und Werte, zu deren Wahrung sich diese Staaten verpflichtet haben.

Die Achtung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichtshofs ist unsere Grundlage.

Debattieren ist förderlich, aber den Gerichtshof zu politisieren, ist es nicht. In einer rechtsstaatlichen Gesellschaft sollte keine Justizbehörde politischem Druck ausgesetzt sein. Die Institutionen, die die Grundrechte schützen, dürfen sich nicht den Launen der Politik beugen. Ansonsten laufen wir Gefahr, genau die Stabilität zu gefährden, zu deren Gewährleistung sie geschaffen wurden. Der Gerichtshof darf nicht als Waffe eingesetzt werden, weder gegen die Regierungen noch von ihnen.

In diesem Jahr begehen wir das 75-jährige Bestehen der Menschenrechtskonvention. Der Gerichtshof hat ihre Grundsätze mit Leben erfüllt und die europäischen Staaten durch Bedrohungen der Unabhängigkeit der Justiz, politische Unruhen und sogar Kriege geleitet. In jedem Fall diente er als Kompass, indem er die Rechtsstaatlichkeit verteidigte und die Rechte des Einzelnen innerhalb des Systems der gegenseitigen Kontrolle schützte, das unsere Staaten gemeinsam aufzubauen beschlossen haben. (weiter)

Generalsekretär Straßburg 24. Mai 2025
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