Im Rahmen des Treffens der Außenministerinnen und -minister des Europarates am 13. und 14. Mai in Luxemburg ist heute das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs zur Zeichnung aufgelegt worden. Es ist der erste internationale Vertrag zum Schutz dieser Berufsgruppe vor dem Hintergrund zunehmender Berichte über die Beeinträchtigung der Ausübung des Berufs, sei es in Form von Belästigungen, Drohungen oder Angriffen oder durch Einmischung in die Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
Das Übereinkommen wurde von Andorra, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Nordmazedonien, Norwegen, Polen und Schweden unterzeichnet. Belgien, Island, die Republik Moldau und das Vereinigte Königreich werden es am 14. Mai unterzeichnen.
Rechtsanwältinnen und -anwälte spielen eine essenzielle Rolle bei der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und der Gewährleistung des Zugangs zur Justiz für alle Menschen, auch für jene, die behaupten, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu sein. Daher hängt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz auch von der Rolle dieser Berufsgruppe ab.
Das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs bezieht sich nicht nur auf Rechtsanwälte, sondern auch auf ihre Berufsverbände, die dazu dienen, ihre Rechte und Interessen als Berufsstand zu verteidigen. Das Übereinkommen behandelt Aspekte wie das Recht auf Berufsausübung, Berufsrechte, Meinungsäußerungsfreiheit, Disziplinarverfahren und besondere Maßnahmen zum Schutz von Rechtsanwälten und ihren Berufsverbänden.
Gemäß dem Übereinkommen obliegt den Staaten die Verpflichtung, zu gewährleisten, dass Rechtsanwälte ihre berufliche Tätigkeit ausüben können, ohne zum Ziel von körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen, Einschüchterungen, Behinderungen oder unzulässigen Eingriffen zu werden. Wenn solche Umstände eine Straftat darstellen könnten, müssen die Vertragsparteien eine wirksame Untersuchung durchführen. Sie müssen auch dafür sorgen, dass die Berufsverbände unabhängig und autonom arbeiten können.
Um in Kraft treten zu können, muss das Übereinkommen von acht Ländern ratifiziert werden, darunter mindestens sechs Mitgliedsstaaten des Europarates. Die Umsetzung des Übereinkommens wird von einer Sachverständigengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.

