Der Gerichtshof gelangte in der Rechtssache Oliari u. a. gegen Italien zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens vorliegt. Die Beschwerdeführer, drei gleichgeschlechtliche Paare, machten geltend, dass es ihnen unter italienischer Gesetzgebung versagt sei, zu heiraten oder eine zivilrechtliche Partnerschaft einzugehen. Sie machten geltend, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert zu werden.
Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass eine eingetragene Partnerschaft bzw. Lebenspartnerschaft die angemessenste Form der rechtlichen Anerkennung der Beziehung gleichgeschlechtlicher Paare sei.

