Im Mittelpunkt des diesjährigen Warschauer Dialogs für Demokratie stehen einige der dringendsten Fragen, mit denen Demokratien heute konfrontiert sind, insbesondere die Auswirkungen neuer Technologien auf Demokratie und Menschenrechte. Er bietet ebenso die Gelegenheit, das 75-jährige Bestehen des Europarates zu begehen, um das Fachwissen der Organisation besser bekannt zu machen und hervorzuheben, darunter das Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, andere verwandte Verträge und Übereinkommen sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Der Dialog findet am 18. und 19. November statt und soll dem Austausch von Ideen und Erfahrungen dienen, um die demokratischen Institutionen zu festigen, die Zivilgesellschaft zu stärken und die Menschenrechte zu fördern. An der vom polnischen Außenministerium und der Universität Warschau organisierten Veranstaltung nehmen Führungskräfte, Fachkräfte und Aktivisten der Zivilgesellschaft aus der ganzen Welt teil.
In seiner Begrüßungsansprache betonte der stellvertretende Außenminister der Republik Polen, Jakub Wiśniewski, dass der Europarat im 75. Jahr des Bestehens allen Grund habe, stolz auf seine Erfolge zu sein: „Die zahlreichen normativen Akte und Dokumente sowie die Initiativen des Europarates haben ein gesamteuropäisches System geformt, das auf gemeinsamen Werten – Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – beruht.“ Wiśniewski begrüßte zudem den Abschluss der Arbeiten am Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit: „Der Europarat hat erneut seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, sich neuen Herausforderungen zu stellen, wie denen, die mit der raschen Entwicklung neuer Technologien einhergehen.“
Der Stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Bjørn Berge, stellte in seiner Eröffnungsrede fest, dass sich die Gründungsmitglieder bei der Einrichtung der Organisation nach dem Zweiten Weltkrieg vor 75 Jahren weder vorstellen konnten, wie und wie schnell neue Technologien aufkommen und unser Leben verändern würden, noch deren Nutzen oder Gefahren voraussehen konnten. „Das Europäische Übereinkommen hat jedoch den großen Vorteil, dass es sich nicht um ein starres Regelwerk handelt, das auf bestimmte Situationen anwendbar ist. Ganz im Gegenteil, das gesamte Konventionssystem hat einen sehr dynamischen Charakter angenommen, da es heute 225 Verträge und Übereinkommen umfasst. Darüber hinaus entwickelt sich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiterhin in hohem Tempo. Wie der Straßburger Gerichtshof treffend formulierte, ist die Konvention ein ‚lebendiges Instrument‘, das es in der heutigen Zeit anzuwenden gilt.“
Die Hauptthemen der Konferenz sind die Herausforderungen und Chancen, die sich durch künstliche Intelligenz ergeben, die wachsenden Bedrohungen durch Desinformation und Falschmeldungen sowie die Entwicklung neuer Technologien.
Rede des Stellvertretenden Generalsekretärs, Bjørn Berge [EN]

