Die Venedig-Kommission hat diese Woche mehrere Gutachten veröffentlicht, die bei ihrer dritten Plenarsitzung des Jahres am 11. und 12. Oktober in Venedig verabschiedet wurden. Es handelt sich insbesondere um zwei Rechtsstaatlichkeitsgutachten über Polen:
- Gutachten über „den Entwurf der Änderungen am Gesetz über die Staatsanwaltschaft in Polen“ [EN]
- Gemeinsames Gutachten der Venedig-Kommission und der Generaldirektion Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit über „die europäischen Normen für das Richterstatut in Polen“ [EN]
Der polnische Justizminister, Adam Bodnar, der am Samstag an der Plenarsitzung teilnahm, hatte beide Gutachten angefordert.
Die Venedig-Kommission veröffentlichte auch drei Gutachten über Armenien, die sich auf den Entwurf der Änderungen am armenischen Gerichtsgesetzbuch (betreffend gerichtliche Beurteilungen) – siehe Pressemitteilung –, auf die Entwürfe der Änderungen am Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung betreffend die Erhebung von Beweismitteln ohne Zustimmung im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen sowie auf die Gesetzentwürfe zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Massenmedien und des Zivilgesetzbuchs beziehen.
Die Gutachten über Armenien über die Beurteilung von Richterinnen und Richtern und über die Strafprozessordnung wurden im Rahmen des Mechanismus für schnelle Reaktionen (QRM) der Partnerschaft für gute Regierungsführung, eines gemeinsamen Programms der Europäischen Union und des Europarates, erstellt, das von Europarat und Europäischer Union kofinanziert und vom Europarat umgesetzt wird.
Zu den weiteren veröffentlichten Gutachten zählen zwei Gutachten über Kirgisistan: eins zum Gesetz Nr. 72 zur Änderung des Gesetzes über gemeinnützige Organisationen und das andere zum Entwurf der Änderungen an der Strafprozessordnung in Bezug auf Kaution und Videokonferenzen in Strafverfahren.

