Die Venedig-Kommission des Europarates hat das bei ihrer 144. Plenarsitzung verabschiedete Gutachten zum Verfahren für die Wahl der richterlichen Mitglieder des spanischen Generalrats der rechtsprechenden Gewalt (CGPJ) veröffentlicht.
Nachdem keine Wahl der richterlichen Mitglieder des CGPJ durch das Parlament stattgefunden hatte, wurde dieser 2024 beauftragt, einen Vorschlag zur Reform des Wahlverfahrens auszuarbeiten, der eine direkte Beteiligung der Richterinnen und Richter gemäß den höchsten europäischen Standards vorsieht. Der CGPJ legte daraufhin zwei Optionen vor. Die Präsidentin des CGPJ bat die Venedig-Kommission um ein Gutachten zu diesen beiden Vorschlägen. (weiter)

