Auf Ersuchen des Monitoring-Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat die Venedig-Kommission ein gemeinsames Dringlichkeitsgutachten in Bezug auf den polnischen Gesetzesentwurf über den Status von Richterinnen und Richtern, die zwischen 2018 und 2025 ernannt oder befördert wurden, und andere damit verbundene Fragen erstellt. Das Dringlichkeitsgutachten wurde gemeinsam von der Venedig-Kommission und der Generaldirektion Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarates ausgearbeitet und am 27. Februar 2026 veröffentlicht.
Das gemeinsame Dringlichkeitsgutachten wird der Venedig-Kommission auf ihrer nächsten Plenarsitzung (6. und 7. März 2026 in Venedig, Italien) zur Verabschiedung vorgelegt.
Weitere Informationen über die Arbeit des Europarates zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit

