Zurück Letzte Plenarsitzung der Venedig-Kommission 2024: Die wichtigsten verabschiedeten Gutachten

Letzte Plenarsitzung der Venedig-Kommission 2024: Die wichtigsten verabschiedeten Gutachten

Auf ihrer letzten Plenarsitzung im Jahr 2024 hat die Venedig-Kommission des Europarates mehrere Gutachten verabschiedet. Dazu gehörten Gutachten zu diesen Fragen:

  • Albanien: Über die Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts durch das Parlament;
  • Haiti: Über mögliche legislative Lösungen für die Durchführung künftiger Wahlverfahren;
  • Polen: Über die Entwürfe zu den Verfassungsänderungen in Bezug auf das Verfassungsgericht und zwei Gesetzentwürfe in Bezug auf das Gericht;
  • Serbien: Über die Justizakademie und die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über die Richter und des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft;
  • Türkei: Über die Zusammensetzung des Rates der Richter und Staatsanwälte und das Verfahren für die Wahl seiner Mitglieder.

Darüber hinaus verabschiedete die Kommission zwei Entwürfe von Amicus-Curiae-Schriftsätzen für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie bezogen sich auf:

  • den Fall Staderini und andere gegen Italien, in dem es um die Stabilität des Wahlrechts und Aspekte eines gemischten Wahlsystems geht, und
  • den Fall Schewtschuk gegen die Ukraine, der die Entlassung des Beschwerdeführers aus seinen Funktionen als Richter und Präsident des Verfassungsgerichts der Ukraine aufgrund eines Disziplinarverfahrens betrifft.

Die Kommission prüfte auch einen Berichtsentwurf über eine rechtsstaats- und menschenrechtskonforme Regulierung von Spyware.

Die Plenartagung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die verabschiedeten Gutachten und Texte werden jedoch diese Woche auf der Website der Venedig-Kommission veröffentlicht.

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Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als Venedig-Kommission, ist das Beratungsorgan des Europarates für Verfassungsfragen. Ihre Aufgabe besteht darin, ihren Mitgliedsstaaten Rechtsberatung anzubieten und insbesondere Staaten zu unterstützen, die ihre rechtlichen und institutionellen Strukturen mit den europäischen Normen und internationalen Erkenntnissen in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Einklang bringen möchten. Sie trägt auch zur Verbreitung und Festigung eines gemeinsamen Verfassungserbes bei, spielt eine einzigartige Rolle bei der Konfliktbewältigung und leistet „verfassungsrechtliche Nothilfe“ für Staaten im Übergang.

Die Kommission hat 61 Mitgliedsstaaten: die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates sowie 15 außereuropäische Staaten (Algerien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Israel, Kanada, Kasachstan, Kirgisistan, Republik Korea, Kosovo*, Marokko, Mexiko, Peru, Tunesien und die Vereinigten Staaten). Argentinien, der Heilige Stuhl, Japan und Uruguay sind Beobachter. Das Ministerkomitee des Europarates hat die Zusammenarbeit mit Südafrika und Palästina** gebilligt. Die Kommission arbeitet außerdem eng mit der Europäischen Union, dem BDIMR/OSZE und der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) zusammen.

Kosovo: Jeglicher Bezug auf das Kosovo, sei es im Hinblick auf Hoheitsgebiet, Institutionen oder Bevölkerung, ist gemäß der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und unbeschadet des Status des Kosovos zu verstehen.

** Palästina: Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina zu verstehen und beeinflusst nicht die individuellen Positionen der Mitgliedsstaaten des Europarates in dieser Frage.

 

 

Venedig-Kommission Venedig 10. dezember 2024
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