Die Venedig-Kommission, das Fachorgan für Verfassungsfragen des Europarates, hat heute ihr Dringlichkeitsgutachten zu den Änderungen an einem Paket von fünf Gesetzen veröffentlicht, welche die Justiz und die Staatsanwaltschaft betreffen und am 28. Januar 2026 verabschiedet wurden. Dieses Gutachten wurde von der Präsidentin der Nationalversammlung der Republik Serbien, Ana Brnabić, angefordert.
Durch die Änderungen wurden insbesondere der Umfang der hierarchischen Kontrolle innerhalb der Staatsanwaltschaft neu geregelt, die Umstände, unter denen vorläufige Ernennungen und Wiederernennungen von Staatsanwälten und Gerichtspräsidenten vorgenommen werden können, erweitert und die Regelung zur vorübergehenden Versetzung von Staatsanwälten angepasst.
In ihrem Dringlichkeitsgutachten erkennt die Venedig-Kommission die Relevanz der von den Behörden verfolgten Ziele an, nämlich die Effizienz der Justiz und der Staatsanwaltschaft zu stärken und die Kohärenz der geltenden Rechtsrahmen zu verbessern. In diesem Zusammenhang hält sie die neue gesetzliche Regelung, mit der die Zuständigkeit für die Entscheidung über vorübergehende Versetzungen (Abordnungen) von Staatsanwälten auf den Obersten Rat der Staatsanwälte übertragen wird, für akzeptabel. (weiter)

