Der ukrainische Präsident, Wolodymyr Selenskyj, und der Generalsekretär des Europarates, Alain Berset, haben ein Abkommen über die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine unterzeichnet, das auch dessen Statut umfasst.
Das Ministerkomitee des Europarates, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der 46 Mitgliedsstaaten zusammensetzt, hatte gestern Generalsekretär Berset ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen.
„Die Ukraine und der Europarat haben ein Abkommen zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine unterzeichnet. Diese historische Unterzeichnung erinnert uns daran, dass das Völkerrecht für alle gelten muss – ohne Ausnahme und ohne Doppelmoral“, sagte Generalsekretär Alain Berset. „Dieses Gericht wird die Aufgabe haben, zwischen Opfern und Aggressoren, Straffreiheit und Rechenschaftspflicht zu unterscheiden, denn ohne diese Pflicht kann es keinen dauerhaften Frieden für die Ukraine und ganz Europa geben.“
Präsident Selenskyj gab folgende Erklärung ab: „Jeder Kriegsverbrecher muss wissen, dass er vor Gericht gestellt wird, und das gilt auch für Russland. Auf politischer Ebene haben wir bereits beträchtliche Fortschritte erzielt. Ich möchte dem Europarat und all jenen danken, die Entschlossenheit zeigen. Gerechtigkeit braucht Zeit, aber sie muss hergestellt werden, davon bin ich überzeugt. Das heutige Abkommen und dieses Tribunal bieten uns eine echte Chance, in Bezug auf das Verbrechen der Aggression Gerechtigkeit zu schaffen. Andere Institutionen verfügen nicht über die notwendigen Instrumente, um dies zu erreichen. Und wir müssen klarstellen, dass Aggression Sanktionen nach sich zieht. Und dafür müssen wir gemeinsam sorgen.“
Der Vorsitzende des Ministerkomitees des Europarates, Maltas stellvertretender Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten und Tourismus Ian Borg, erklärte: „Die heute erzielte Einigung ist der reale Beweis dafür, dass eine echte internationale Zusammenarbeit, die auf rechtlicher Klarheit und politischem Mut beruht, das erreichen kann, was einst unwahrscheinlich schien. Die schnelle, entschlossene und kompromisslose Reaktion des Europarates hat seine dauerhafte Relevanz und moralische Autorität in Europa und weit darüber hinaus bekräftigt.“
Nachdem das Abkommen nun unterzeichnet wurde, werden die interessierten Parteien – darunter Mitgliedsstaaten des Europarates und Nichtmitgliedsstaaten aus der ganzen Welt sowie die Europäische Union – die Möglichkeit prüfen, einem Erweiterten Teilabkommen (EPA) über die Verwaltung des Sondergerichtshofs beizutreten. Sobald die Staaten ihre Bereitschaft zur Teilnahme bekundet haben, kann das Ministerkomitee die Arbeit an der Erstellung des EPA wieder aufnehmen.
In dem Abkommen zwischen dem Europarat und der Ukraine über die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine heißt es, dass die Einrichtung des Sondertribunals „die geeignetste Lösung ist, um die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen Personen zu bestimmen, die die größte Verantwortung für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine tragen, und um eine doppelte Strafverfolgung auf nationaler Ebene gegen dieselben Personen zu vermeiden.“
Das Verbrechen der Aggression bezieht sich auf die Entscheidung, unter Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen Waffengewalt gegen einen anderen Staat anzuwenden. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist für die Untersuchung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der Ukraine zuständig. Allerdings kann der IStGH in diesem Fall das Verbrechen der Aggression aufgrund der für dieses Verbrechen geltenden Einschränkungen der Zuständigkeit derzeit nicht untersuchen. Das Sondertribunal wird diese Lücke schließen.
Die Einrichtung des Sondergerichtshofs wurde am 13. Mai 2025 von den ukrainischen Behörden beantragt und am darauffolgenden Tag auf der Jahrestagung der Außenministerinnen und -minister des Europarates in Luxemburg gebilligt.
Die Ukraine, die seit 1995 Mitglied des Europarates ist, hat für den Europarat nach wie vor oberste Priorität, wie die Arbeit der Organisation am Schadensregister – bei dem bereits mehr als 34.000 Anträge eingegangen sind – und die laufenden Initiativen zur Einrichtung einer Schadenskommission und des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression zeigen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist das einzige internationale Gericht, das für die Entscheidung über Menschenrechtsverletzungen zuständig ist, die im Rahmen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine begangen wurden.
FAQ zum Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine

