Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) hat zwei neue Berichte veröffentlicht, in denen die Maßnahmen Belgiens zur Verhütung von Korruption und Förderung der Integrität einerseits unter Abgeordneten und in der Richter- und Staatsanwaltschaft und andererseits innerhalb der Zentralregierung und der Strafverfolgungsbehörden bewertet werden.
Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in Bezug auf Abgeordnete, Richter- und Staatsanwaltschaft
Die erste Veröffentlichung ergänzt die Bewertung der GRECO hinsichtlich der Maßnahmen, die Belgien zur Umsetzung der 15 Empfehlungen ergriffen hat, die sie im August 2014 in Bezug auf Abgeordnete, Richter- und Staatsanwaltschaft ausgesprochen hatte. Die GRECO kommt zu dem Schluss, dass acht dieser Empfehlungen nun umgesetzt und sieben weiterhin nur teilweise umgesetzt wurden.
Im Hinblick auf die Abgeordneten stellt die GRECO fest, dass Maßnahmen ergriffen wurden, um eine regelmäßige Schulung zu Integritätsfragen sicherzustellen, und dass Diskussionen zu Themen wie den Regeln für Geschenke und Beziehungen zu Lobbyisten noch im Gange sind. Insgesamt bedauert die GRECO jedoch, dass ihre Empfehlungen nur in sehr begrenztem Umfang berücksichtigt wurden und die wichtigsten Probleme, die in ihrem Bewertungsbericht von 2014 aufgezeigt wurden, nach wie vor ungelöst sind. (weiter)
Staatengruppe gegen Korruption [EN]

