Die Gruppe Zugang zu Informationen* des Europarates kommt in ihrem ersten Basisbewertungsbericht über Slowenien, in dem sie die Konformität des slowenischen Gesetzes über das Recht auf öffentliche Informationen mit der Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (Tromsø-Konvention) untersucht, zu dem Schluss, dass das Gesetz den Grundsätzen und Verpflichtungen des Übereinkommens entspricht. Die Gruppe empfiehlt Slowenien jedoch, die gesetzliche Frist für die Entscheidung über Anträge auf Zugang zu überprüfen. (weiter)
* Die Gruppe Zugang zu Informationen ist ein im Rahmen der Tromsø-Konvention eingerichtetes Gremium, das die Umsetzung des Übereinkommens durch die Vertragsparteien in Recht und Praxis bewerten und Empfehlungen für die vollständige Einhaltung seiner Bestimmungen vorschlagen soll. Sie setzt sich derzeit aus zehn unabhängigen Sachverständigen auf dem Gebiet des Zugangs zu amtlichen Dokumenten zusammen.

