Die jüngsten Angriffe Israels auf den Iran, die die Stabilität der gesamten Region bedrohen, dürfen uns nicht aus den Augen verlieren lassen, dass die humanitäre Situation in Gaza ein unerträgliches Ausmaß erreicht hat. Die Tötung und Verletzung von Zivilpersonen, insbesondere bei der Verteilung von humanitärer Hilfe, sind nicht hinnehmbare Akte der Brutalität. Der Europarat bringt seine tiefe Solidarität mit allen Opfern dieses Konflikts zum Ausdruck.
Die Lage in Gaza gibt weiterhin Anlass zu ernsten Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen durch die israelischen Behörden. Angriffe auf die Zivilbevölkerung – darunter Kinder, Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und andere geschützte Personen – sowie Hungersnöte, Zwangsumsiedlungen, die Zerstörung ziviler Infrastruktur und Beschränkungen des Zugangs für humanitäre Hilfe stellen schwerwiegende Verstöße gegen die Genfer Konventionen und die Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechtsnormen dar. Das Verbot für internationale Journalisten, nach Gaza zu reisen, verschleiert die Realität vor Ort zusätzlich. Derartige Einschränkungen sind eine direkte Bedrohung für die demokratische Sicherheit, die auf Transparenz und Rechenschaftspflicht beruht, den unabdingbaren Voraussetzungen für die Verhütung von Missbrauch und die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit.
Der Europarat hat die von der Hamas am 7. Oktober 2023 verübten Anschläge, die sich gegen Zivilpersonen richteten, von Anfang an unmissverständlich verurteilt. Die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Geiseln bleibt ein Gebot der Stunde. Doch auch wenn jeder Staat das Recht hat, sich zu verteidigen, müssen diese Maßnahmen strikt im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, insbesondere mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Kein noch so abscheulicher Terrorakt kann eine Reaktion rechtfertigen, die ihrerseits Grundprinzipien des Völkerrechts missachtet.
Der Generalsekretär des Europarates schließt sich dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, und anderen Stimmen an und fordert eine sofortige Waffenruhe, einen uneingeschränkten und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe und die dringende Wiederaufnahme eines glaubwürdigen politischen Prozesses. Die Umsetzung einer Zwei-Staaten-Lösung bleibt der einzige gangbare Weg zu einem gerechten und dauerhaften Frieden – die einzige glaubwürdige Grundlage für ein friedliches Zusammenleben auf der Grundlage der Menschenwürde und der Achtung des Völkerrechts.
Der Generalsekretär ruft alle Mitgliedsstaaten des Europarates auf, sich entsprechend ihrer Möglichkeiten für den Schutz des Lebens von Zivilpersonen, die Einhaltung des Völkerrechts und die Unterstützung multilateraler diplomatischer und humanitärer Bemühungen einzusetzen. Insbesondere fordert er die Mitgliedsstaaten, die dazu in der Lage sind, nachdrücklich auf, ihre Stimme zu erheben und ihren Einfluss in der Region geltend zu machen, um zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht und zur Wiederherstellung der Voraussetzungen für den Frieden beizutragen.
Der Europarat bekräftigt, dass der Schutz der Menschenwürde und die Stärkung der demokratischen Sicherheit integraler Bestandteil jeder Reaktion auf diese Krise sein müssen. Damit eine auf Regeln basierende internationale Ordnung glaubwürdig ist, muss darüber hinaus das Völkerrecht von allen geachtet werden, ohne dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

