Das Schadensregister für die Ukraine, das eingerichtet wurde, um von Einzelpersonen, Unternehmen und dem ukrainischen Staat erlittene Schäden, Verluste und Verletzungen zu dokumentieren, hat die Verabschiedung der ersten Entscheidungen zur Aufnahme von Ansprüchen in das Register bekannt gegeben, ein wichtiger Schritt, um im Hinblick auf die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine Gerechtigkeit zu schaffen.
Antragsteller, deren Ansprüche im Register eingetragen wurden, werden über die App und das Online-Portal für Behördendienste der Ukraine, Diia, über diese Entscheidungen informiert.
Diese ersten Entscheidungen entsprechen den ersten Einträgen eines umfassenden Verzeichnisses der entschädigungspflichtigen Kriegsschäden in der Ukraine. Die Entscheidungen betreffen 832 Ansprüche wegen Beschädigung oder Zerstörung von Wohneigentum (Anspruchskategorie A3.1). Diese Entscheidungen erfolgten nach Überprüfungsverfahren, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der Ansprüche zu gewährleisten.
Eine Gruppe der im Register erfassten Ansprüche bezieht sich auf Häuser und Wohnungen in der ukrainischen Stadt Bachmut, Oblast Donezk, die bei den Feindseligkeiten zerstört wurde und derzeit besetzt ist. Die andere Gruppe umfasst Ansprüche aus verschiedenen Orten in der gesamten Ukraine. Diese Ansprüche wurden zuvor beim ukrainischen Register für beschädigtes und zerstörtes Eigentum („RDDP“) eingereicht und gemäß den Verfahren des RDDP überprüft, wodurch ihre Bearbeitung durch das Register vereinfacht wurde.
Durch die Eintragung von Ansprüchen ins Register werden die Rechte der Betroffenen gewahrt und es wird ein detailliertes Protokoll für die nächsten Schritte im Rahmen des künftigen Entschädigungsmechanismus erstellt, zu der eine Schadenskommission und ein Entschädigungsfonds gehören können.
„Heute würdigen wir die Widerstandsfähigkeit der Betroffenen, indem wir den ersten konkreten Schritt zur Gerechtigkeit und Entschädigung unternehmen“, erklärte der Exekutivdirektor des Registers, Markijan Kljutschkowskyj. „Dies ist ein entscheidender Moment. Indem die Ansprüche förmlich erfasst werden, verleiht das Register den Stimmen der Betroffenen mehr Gehör und schafft einen Präzedenzfall, um die Verantwortlichen gemäß dem Völkerrecht zur Rechenschaft zu ziehen.“
Während die Ukraine weiterhin vor gewaltigen Herausforderungen steht, sind die Einrichtung und Inbetriebnahme des Registers eine eindringliche Erinnerung an die Solidarität der internationalen Gemeinschaft und ihr Engagement für Gerechtigkeit.
Verabschiedung neuer Antragsformulare und -regeln
Der Verwaltungsrat des Registers verabschiedete auch die verbleibenden Antragsformulare und -regeln, darunter Anträge wegen Umweltschäden; Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Objekten oder Gebäuden von kulturellem Wert; Räumung von Minen und Blindgängern; und Verlust des Zugangs zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Sobald die Antragsformulare von der Konferenz der Teilnehmer genehmigt wurden, werden diese Kategorien nach ihrer technischen Umsetzung für die Einreichung über das Diia-Webportal geöffnet.
Über das Schadensregister für die Ukraine
Das Schadensregister für die Ukraine wurde unter der Schirmherrschaft des Europarates eingerichtet, um systematisch Schadenersatzansprüche infolge der russischen Aggression gegen die Ukraine zu dokumentieren. Es dient als zentrales Instrument zur Gewährleistung von Rechenschaftspflicht, Gerechtigkeit und Entschädigung für die Opfer von Konflikten.

