Der Europarat hat heute auf der unter maltesischem Vorsitz stattfindenden Justizministerkonferenz, die sich mit der Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Rechtshilfe befasste, ein neues Protokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zur Zeichnung aufgelegt.
Das neue Protokoll („Valletta-Protokoll“) modernisiert die Verfahren der Rechtshilfe, sieht neue Arten von Ersuchen vor und integriert digitale Instrumente, durch die die Zusammenarbeit schneller, effizienter und besser den aktuellen Anforderungen angepasst wird und die gleichzeitig die Achtung der Menschenrechte gewährleisten.
Stärkung des Vertrauens in unsere Justiz- und Demokratieprozesse
Bei der Zeremonie zur Unterzeichnung des Valletta-Protokolls dankte der Stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Bjørn Berge, den Unterzeichnenden für ihre wichtige Unterstützung bei der Stärkung der Zusammenarbeit im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität. „Kriminelle Vereinigungen werden immer raffinierter und einfallsreicher darin, wie sie räumliche Distanz, Technik und künstliche Intelligenz zu ihrem Vorteil nutzen. Gemeinsam können wir die Kriminalität bekämpfen und das Vertrauen in unsere Justiz- und Demokratieprozesse stärken.“
Den Text haben Belgien, Deutschland, Georgien, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nordmazedonien, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, die Schweiz, die Türkei, das Vereinigte Königreich und die Ukraine unterzeichnet.
Verbesserung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit
Das Übereinkommen von 1959 und seine bestehenden Protokolle bleiben ein grundlegender Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität, dieses neue Instrument stärkt indes die Fähigkeit der Staaten, in einem Umfeld raschen politischen, sozialen und technischen Wandels, das insbesondere durch den zunehmenden Einsatz digitaler Instrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit gekennzeichnet ist, wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
Die wichtigsten Verbesserungen sind:
- Vereinfachung und Beschleunigung der Rechtshilfeverfahren;
- Ausweitung der Möglichkeiten für Rechtshilfeersuchen;
- verstärkter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel und von Videokonferenzen, Einsatz technischer Überwachungsmittel wie GPS-Ortungsgeräte und Überwachung des Telekommunikationsverkehrs, Festlegung genauer Fristen für die Beantwortung von Ersuchen.
Diese Neuerungen sind ein bedeutender Fortschritt zur Modernisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit.
Vollständiger Text des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen
Speech by Deputy Secretary General Bjørn Berge

