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Verwaltungsrat des Schadensregisters für die Ukraine hält seine erste Sitzung ab

Bei seiner ersten Sitzung in Den Haag (11.-15. Dezember 2023) hat der Verwaltungsrat des Schadensregisters im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine (RD4U) seinen Vorsitzenden und seine stellvertretende Vorsitzende gewählt, seine Geschäftsordnung verabschiedet und vordringlich die Kategorien von Schadenersatzansprüchen erörtert, die beim Register eingereicht werden können. Der Verwaltungsrat wählte Robert Spano, Partner bei Gibson, Dunn & Crutcher und ehemaliger Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, zum Vorsitzenden und Dr. Chiara Giorgetti, Professorin an der Richmond Law School, zur stellvertretenden Vorsitzenden.

Außerdem wurde er vom Exekutivdirektor des RD4U, Markijan Kljutschkowskyj, ausführlich über die Arbeiten informiert, die zur Entwicklung der verschiedenen Systeme und Funktionen des Registers und zur Vorbereitung des Starttermins für die Einreichung von Anträgen im Frühjahr 2024 durchgeführt wurden. Der Verwaltungsrat begrüßte insbesondere die umfangreichen Vorarbeiten, die der Exekutivdirektor und das Sekretariat des RD4U bereits geleistet haben. Die stellvertretende Justizministerin der Ukraine, Iryna Mudra, legte einen Vorschlag für Kategorien von Schadenersatzansprüchen vor, der von der ukrainischen Regierung am 1. Dezember 2023 angenommen wurde. Mudra brachte den Wunsch der ukrainischen Regierung zum Ausdruck, dass der Verwaltungsrat des Registers die Kategorien von Schadenersatzansprüchen so bald wie möglich verabschiedet.

Der Verwaltungsrat gab die folgende Erklärung ab:

„Das Schadensregister für die Ukraine ist eine sehr wichtige Initiative, um Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Ukraine zu gewährleisten, und wir freuen uns, dass wir mit unserer Arbeit begonnen haben.

Wir haben die Kategorien von Schadenersatzansprüchen, die beim Schadensregister eingereicht werden können, im Einklang mit den in der Satzung des Registers festgelegten Kriterien und dem Völkerrecht geprüft. Wir sind der Stellvertretenden Justizministerin Mudra dankbar, dass sie den Vorschlag der ukrainischen Regierung auf unserer Sitzung vorgestellt hat.

Wir werden den Vorschlag bei der Ausarbeitung der Regeln und Vorschriften des Registers, einschließlich der Kategorien von Schadenersatzansprüchen, im Einklang mit der Satzung des Registers berücksichtigen. Wir sind uns der Notwendigkeit bewusst, die Liste der Kategorien sowie andere Regeln und Vorschriften für die Arbeit des Registers zu verabschieden, und werden uns bemühen, die erforderlichen Regeln so bald wie möglich vorzuschlagen.

Voraussichtlich werden die Kategorien insbesondere Schadenersatzansprüche umfassen, die im Zusammenhang stehen mit:

  • dem Verlust von Menschenleben, Folter und sexueller Gewalt sowie Personenschäden;
  • der Vertreibung und Zwangsumsiedlung von Personen;
  • dem Verlust von Eigentum und Einkünften sowie anderen Formen wirtschaftlicher Verluste;
  • Schäden an kritischer Infrastruktur und anderen staatlichen Einrichtungen;
  • Schäden am historischen und kulturellen Erbe;
  • Umweltschäden;
  • und anderen Kategorien, die vom Verwaltungsrat festgelegt werden.

Wir beabsichtigen, uns vordringlich mit der Sammlung und Erfassung von Schadenersatzansprüchen von Einzelpersonen zu befassen, die am stärksten vom Krieg betroffen sind, sowie mit Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der kritischen Infrastruktur der Ukraine.

Darüber hinaus werden bereits Schritte unternommen, um weitere Kategorien von Schadenersatzansprüchen zu bearbeiten, die von ukrainischen Behörden, Unternehmen und anderen juristischen Personen geltend gemacht werden. Wir werden zu gegebener Zeit den Starttermin für die Einreichung von Ansprüchen festlegen, der derzeit für das Frühjahr 2024 geplant ist.“

Über den Verwaltungsrat des Schadensregisters für die Ukraine

Der Verwaltungsrat ist eins der wichtigsten Organe des Registers. Er schlägt die Regeln und Vorschriften für die Arbeit des Registers vor und ist letztendlich für die Entscheidung über die Berechtigung von Schadenersatzansprüchen zuständig, die in das Register aufgenommen werden sollen und die dann im Rahmen eines künftigen Entschädigungsmechanismus geprüft werden. Der Verwaltungsrat wird so oft wie nötig, mindestens aber vierteljährlich, tagen. Die nächste Sitzung des Verwaltungsrats ist für Ende Februar/Anfang März 2024 geplant.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind Robert Spano (Island, Vorsitzender), Chiara Giorgetti (Italien, stellvertretende Vorsitzende), Veijo Heiskanen (Finnland), Julia Kyrpa (Ukraine), Aleksandra Mężykowska (Polen), Lucy Reed (Vereinigte Staaten) und Norbert Wühler (Deutschland). Die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Regeln und Vorschriften unterliegen der Zustimmung der Konferenz der Teilnehmer des Registers.

Über das Schadensregister für die Ukraine

Das Register wurde als Reaktion auf die Resolution ES-11/5 der Generalversammlung der Vereinten Nationen „Förderung von Rechtsschutz und Wiedergutmachung für die Aggression gegen die Ukraine“ (14. November 2022) eingerichtet, in der die Generalversammlung anerkannte, dass Russland für seine Verstöße gegen das Völkerrecht in der Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden muss, auch durch Reparationszahlungen. In der Resolution wird die Notwendigkeit eines internationalen Reparationsmechanismus anerkannt und als erster Schritt die Einrichtung eines internationalen Schadensregisters empfohlen. Das Register wird unter der Schirmherrschaft des Europarates eingerichtet und dient zur Erfassung – in dokumentarischer Form – von Beweisen und Informationen zu Schadenersatzansprüchen in Bezug auf Schäden, Verluste oder Verletzungen, die durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursacht wurden. Das Register nimmt Schadenersatzansprüche und damit zusammenhängende Beweise entgegen und bearbeitet sie; es kategorisiert, klassifiziert und organisiert diese Ansprüche; es beurteilt die Berechtigung von Ansprüchen zur Aufnahme in das Register, entscheidet darüber und erfasst die berechtigten Ansprüche für die Zwecke ihrer weiteren Prüfung durch einen künftigen Entschädigungsmechanismus. Das Register hat seinen Sitz in Den Haag, Niederlande, und wird eine Zweigstelle in Kiew, Ukraine, haben. Bislang sind 43 Länder und die Europäische Union an dem Register beteiligt.

Europarat Strassburg 14. Dezember 2023
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