Zurück Sechster Kongress der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit

Das Thema des Kongresses in Madrid lautete „Menschenrechte künftiger Generationen“
Sechster Kongress der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit

Hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der obersten Gerichte aus aller Welt haben in der spanischen Hauptstadt am sechsten Kongress der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit (28. bis 31. Oktober) teilgenommen. Der Kongress wurde gemeinsam vom spanischen Verfassungsgericht und der Venedig-Kommission des Europarates organisiert und stand in diesem Jahr unter dem Motto „Menschenrechte künftiger Generationen“. Die Präsidentinnen und Präsidenten sowie Richterinnen und Richter von rund 90 der 124 Verfassungsgerichte und gleichwertigen Gerichte, die Mitglied der Weltkonferenz sind, haben gemeinsam die wesentliche Rolle der Verfassungsgerichte beim Schutz der Rechte künftiger Generationen erörtert.

Fragen mit Auswirkung auf die Rechte der kommenden Generationen

Die Teilnehmenden diskutierten die Auswirkung relevanter Gerichtsentscheidungen auf das Wohl künftiger Generationen hinsichtlich der Bekämpfung der Umweltzerstörung, der Wahrung des Rechts auf digitale Konnektivität und insbesondere auf gerechten Zugang zu neuen Technologien sowie des Erhalts des kulturellen Erbes. (weiter)


 Schlusskommuniqué [EN]

 Venedig-Kommission [EN]

 Spanisches Verfassungsgericht [EN]


Bildergalerie

Europarat Madrid (Spanien) 4. November 2025
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